Man möchte sich vor Lachen auf die Schenkel schlagen, wenn man Frau Zypries über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schwadronieren hört, hat sie doch als Otto "Schnüffel" Schilys Staatssekretärin an dem in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Vormarsch des Überwachungsstaates mitgewirkt. Selbst zum Höhepunkt des RAF-Terrors gab es nichts Vergleichbares. Demnächst dürfen wir alle unsere Fingerabdrücke hinterlassen, nur um einen Reisepaß zu erhalten, doch die dafür Mitzuständige redet über die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wenn ein Vater den ausgespuckten Kaugummi seiner Tochter analysieren lässt. Das Lachen bleibt einem im Halse stecken, wenn man sieht, welche Leute durch unser politisches System mittlerweile nach oben gespült werden.
Wenn man die Lage verstehen möchte, sollte man sich über eines keine Illusionen machen: wie hier schon angemerkt wird der "Vater" in der deutschen Politik und Justiz eigentlich nur in einer Rolle gesehen, der des Unterhalt leistenden Zahlers. Hat man erst einmal einen Dummen als Zahler gefunden, hat außer diesem keiner mehr ein Interesse an der Änderung dieses Zustandes. Der Mann, der mit der Mutter zur Empfängniszeit verheiratet war, sollte besser einen Notar aufbieten können, der im Zeugenstand bestätigt, die Mutter während der Empfängniszeit mehrfach mit eigenen Augen beim Sex mit einem anderen Mann beobachtet zu haben, wenn die Vermutung der Vaterschaft gegen den Widerstand der Mutter erschüttert werden soll. Die Fälle, die es hier in der Praxis gibt, glaubt man gar nicht. Welchen Stellenwert z.B. die Pflicht zum Unterhalt gegenüber dem Recht des Vaters auf Umgang mit den Kindern hat, sieht man daran, wie eine Verletzung dieser Pflichten geahndet wird. Unterlässt der Vater die Zahlungen, verfolgt man ihn mit der Härte des Strafrechts, hintertreibt die Mutter das Recht des Vaters auf Umgang, passiert in der Regel gar nichts. Vor diesem Hintergrund sollte man das verlogene Getue über das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes sehen.
Daß die Rolle des Vaters mehr umfasst als die Pflicht zur Geldüberweisung, musste schon mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellen, der die Bundesrepublik wiederholt wegen der Verletzung der Menschenrechte von Vätern verurteilt hat.
Gruß
Kim
PS: übrigens bin ich selbst von dieser Thematik nicht betroffen, falls das jetzt jemand vermuten sollte
Wenn man die Lage verstehen möchte, sollte man sich über eines keine Illusionen machen: wie hier schon angemerkt wird der "Vater" in der deutschen Politik und Justiz eigentlich nur in einer Rolle gesehen, der des Unterhalt leistenden Zahlers. Hat man erst einmal einen Dummen als Zahler gefunden, hat außer diesem keiner mehr ein Interesse an der Änderung dieses Zustandes. Der Mann, der mit der Mutter zur Empfängniszeit verheiratet war, sollte besser einen Notar aufbieten können, der im Zeugenstand bestätigt, die Mutter während der Empfängniszeit mehrfach mit eigenen Augen beim Sex mit einem anderen Mann beobachtet zu haben, wenn die Vermutung der Vaterschaft gegen den Widerstand der Mutter erschüttert werden soll. Die Fälle, die es hier in der Praxis gibt, glaubt man gar nicht. Welchen Stellenwert z.B. die Pflicht zum Unterhalt gegenüber dem Recht des Vaters auf Umgang mit den Kindern hat, sieht man daran, wie eine Verletzung dieser Pflichten geahndet wird. Unterlässt der Vater die Zahlungen, verfolgt man ihn mit der Härte des Strafrechts, hintertreibt die Mutter das Recht des Vaters auf Umgang, passiert in der Regel gar nichts. Vor diesem Hintergrund sollte man das verlogene Getue über das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes sehen.
Daß die Rolle des Vaters mehr umfasst als die Pflicht zur Geldüberweisung, musste schon mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellen, der die Bundesrepublik wiederholt wegen der Verletzung der Menschenrechte von Vätern verurteilt hat.
Gruß
Kim
PS: übrigens bin ich selbst von dieser Thematik nicht betroffen, falls das jetzt jemand vermuten sollte
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