Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

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    • Ich habe das heute am Rande registriert und bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, was ich davon halten soll. Einerseits ist der Wunsch der Kinder absolut verständlich. Andererseits wurde den Vätern seinerzeit Anonymität zugesichert. Und nun? Ich bin einigermaßen ratlos.

      Es gab btw. heute im ÖR eine Schätzung, dass es in D ca. 100.000 "Spenderkinder" gäbe, und jedes Jahr kämen etwa 1.000 hinzu, mit steigender Tendenz.

      Da hab ich mich schon gefragt, welchen Mathelehrer die hatten. Samenspenden seit mehr als 100 Jahren?
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -
    • Original von MichaelE
      Samenspenden seit mehr als 100 Jahren?

      Nein, aber möglicherweise im Ausland? Ist nur eine Vermutung.

      Der Wunsch der Kinder ist in der Tat verständlich. Aber war es nicht die Entscheidung der Mutter, das Kind eines anonymen Samenspenders zu bekommen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Wikipedia
      Bis 2006 wurden weltweit rund drei Millionen Babys auf diese Weise geboren, 200.000 Babys allein im Jahr 2002.
      In Deutschland wurden im Jahre 2003 etwa 20.000 Kinder nach Insemination, In-vitro-Fertilisation (IVF) oder ICSI geboren, also etwa zwei Prozent aller geborenen Kinder insgesamt.


      Es scheint also weniger in mathematisches Problem zu sein 8)
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      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • Original von sarazena

      Es scheint also weniger in mathematisches Problem zu sein 8)


      Eher ein informationstechnisches. Denn schlüssig ist/war die Aussage nicht.

      Das ist aber auch eher nebensächlich, interessant ist aber, wie man mit Zahlenmaterial arbeiten kann (aber nicht sollte).
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      - Karl Mai -
    • Was ich nicht verstehe: dem biologischen Vater bzw. den beiden biologischen Vätern der heute 12- und 17jährigen Mädchen ist zum Zeitpunkt der Spende absolute Anonymität zugesichert worden. 2007 ist die gesetzliche Grundlage geändert worden, und nun müssen ihre Daten herausgegeben werden:

      Seit 2007 gibt es neue gesetzliche Regelungen, nach denen Samenspender über die Möglichkeit aufgeklärt werden, dass von ihnen gezeugte Kinder später Kontakt zu ihnen suchen.

      Aber diese beiden Kinder sind doch vor 2007 gezeugt und geboren worden? Und das ist ja noch nicht einmal alles:

      2013 billigte das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) erstmals in einem konkreten Fall, dass durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder Anspruch auf den Namen ihres Vaters haben. Das könne für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sein, aber auch Unterhalts- oder Erbschaftsansprüche begründen.

      (Hervorhebung durch mich)

      Heißt das, daß praktisch jeder (bisher anonyme) Samenspender damit rechnen muß, Unterhaltszahlungen für etliche Kinder leisten zu müssen? Wer stellt sich dann noch als Samenspender zur Verfügung? Und nimmt man dann nicht allen ungewollt kinderlosen Paaren die Möglichkeit, durch eine In-vitro-Befruchtung Kinder zu bekommen?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Dein letzter Satz schwirrt mir auch im Kopf herum, seitdem ich von diesem Urteil erfahren habe.

      Außerdem halte ich es für mehr als bedenklich, per rückwirkender Gesetzesänderungen verbindliche Zusagen nachträglich auszuhebeln.

      Beim besten Willen und so sehr ich jedem Kinder gönne, bei dieser Gestzes- bzw. Urteilslage würde ich auf keinen Fall spenden.
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      - Karl Mai -
    • Tagesschau schrieb:

      Mütter von "Kuckuckskindern" müssen künftig die Identität des biologischen Vaters offenlegen. Der "Scheinvater" kann dann vom leiblichen Vater Unterhalt zurückverlangen. Den entsprechenden Gesetzentwurf segnete das Bundeskabinett ab.

      Klingt gut, aaber...

      Der "Scheinvater" des Kindes kann von der Mutter die Auskunft verlangen, wenn er die eigene Vaterschaft wirksam anfechten kann.

      Wie kann er das denn? Ich zitiere aus diesem Thread:

      Kim schrieb:

      Wenn man die Lage verstehen möchte, sollte man sich über eines keine Illusionen machen: wie hier schon angemerkt wird der "Vater" in der deutschen Politik und Justiz eigentlich nur in einer Rolle gesehen, der des Unterhalt leistenden Zahlers. Hat man erst einmal einen Dummen als Zahler gefunden, hat außer diesem keiner mehr ein Interesse an der Änderung dieses Zustandes. Der Mann, der mit der Mutter zur Empfängniszeit verheiratet war, sollte besser einen Notar aufbieten können, der im Zeugenstand bestätigt, die Mutter während der Empfängniszeit mehrfach mit eigenen Augen beim Sex mit einem anderen Mann beobachtet zu haben, wenn die Vermutung der Vaterschaft gegen den Widerstand der Mutter erschüttert werden soll.

      Weiter heißt es bei der Tagesschau:

      Nur in Ausnahmefällen soll die Mutter auch künftig noch von der Auskunftspflicht entbunden werden, dafür müssen dann schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Gericht soll künftig die Einzelfälle prüfen und entscheiden, ob die Auskunft für die Mutter unzumutbar ist.
      Was sind das für Gründe für einen Ausnahmefall? Die Dame kann oder will sich einfach nicht erinnern?

      Der "Scheinvater" hat dann das Recht, vom biologischen Vater Unterhaltskosten zurückzufordern - der Regressanspruch bezieht sich auf Unterhaltszahlungen von bis zu zwei Jahren. Diese zeitliche Begrenzung begründete Maas damit, dass es unangemessen sei, "ein Familienleben über viele Jahre finanziell rückabzuwickeln".

      Was ist, wenn der biologische Vater gar nicht wusste, dass er ein Kind hat? Und zwei Jahre Rückforderung, wenn der gelackte Vater schon zwanzig Jahre gezahlt hat?

      Es ist also "unangemessen, ein Familienleben über viele Jahre finanziell rückabzuwickeln". Wenn es dieses Familienleben so aber gar nicht gegeben hat? Auf jeden Fall scheint es für den Bundesjustizminister aber nicht unangemessen zu sein, Männer jahrzehntelang für Kinder zahlen zu lassen, die sie nicht gezeugt haben.

      Was mir bei der ganzen Diskussion um die Kuckuckskinder seit Jahren viel zu kurz kommt, ist de strafrechtliche Verantwortung der Kindsmutter in einem solchen Fall. Und auch jetzt scheint die nicht zur Debatte zu stehen.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Was ist, wenn der biologische Vater gar nicht wusste, dass er ein Kind hat? Und zwei Jahre Rückforderung, wenn der gelackte Vater schon zwanzig Jahre gezahlt hat?

      Es ist also "unangemessen, ein Familienleben über viele Jahre finanziell rückabzuwickeln". Wenn es dieses Familienleben so aber gar nicht gegeben hat? Auf jeden Fall scheint es für den Bundesjustizminister aber nicht unangemessen zu sein, Männer jahrzehntelang für Kinder zahlen zu lassen, die sie nicht gezeugt haben.

      Wie hat es dann auch rückwirkend kein Familienleben gegeben?
      Mir ist dein reines reduzieren des Themas Vaterschaft und Familie auf Blut meines Blutes und die rein biologische Betrachtung völlig unverständlich. Familie, Vertrauen, Zugehörigkeit und Liebe basieren nicht auf reiner DNA.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Rincewind schrieb:

      Wie hat es dann auch rückwirkend kein Familienleben gegeben?
      Mir ist dein reines reduzieren des Themas Vaterschaft und Familie auf Blut meines Blutes und die rein biologische Betrachtung völlig unverständlich. Familie, Vertrauen, Zugehörigkeit und Liebe basieren nicht auf reiner DNA.
      Stimmt. Aber wer sagt, dass der gelebte Vater dieses Familienleben gewollt hat? Das mag überwiegend so sein, muss aber nicht. Ich denke in Fällen wie diesen gibt es bei der Vielzahl der Lebenssachverhalte keine eindeutig "gerechte" Lösung.