Hallo Forum,
gestern habe ich die Schulordnung meines Stievsohnes zur Kenntnis erhalten. Insgesammt eine gute Schulordnung, jedoch sind mir zwei Sachen aufgestossen:
-> Während des Unterrichts darf nicht gegessen und getrunken werden.
Das mit dem essen kann ich ja verstehen, aber trinken?
-> Während dem Unterricht darf die Toilette nicht besucht werden.
Mich würde mal interessieren, ob das statthaft ist. Kann man einem Kind den Besuch der Toilette versagen? Googelt man ein wenig, findet man sowohl Schulordnungen in denen genau das auch verboten ist. In anderen ist es dagegen erlaubt. Eine rechtliche Grauzone? Wie seht ihr das und wie sieht die rechtliche Lage aus?
gestern habe ich die Schulordnung meines Stievsohnes zur Kenntnis erhalten. Insgesammt eine gute Schulordnung, jedoch sind mir zwei Sachen aufgestossen:
-> Während des Unterrichts darf nicht gegessen und getrunken werden.
Das mit dem essen kann ich ja verstehen, aber trinken?
-> Während dem Unterricht darf die Toilette nicht besucht werden.
Mich würde mal interessieren, ob das statthaft ist. Kann man einem Kind den Besuch der Toilette versagen? Googelt man ein wenig, findet man sowohl Schulordnungen in denen genau das auch verboten ist. In anderen ist es dagegen erlaubt. Eine rechtliche Grauzone? Wie seht ihr das und wie sieht die rechtliche Lage aus?
Man muß nicht alles wissen - man muß nur wissen wo es steht.
