Schulordnung

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    • Hallo Forum,

      gestern habe ich die Schulordnung meines Stievsohnes zur Kenntnis erhalten. Insgesammt eine gute Schulordnung, jedoch sind mir zwei Sachen aufgestossen:

      -> Während des Unterrichts darf nicht gegessen und getrunken werden.

      Das mit dem essen kann ich ja verstehen, aber trinken?

      -> Während dem Unterricht darf die Toilette nicht besucht werden.

      Mich würde mal interessieren, ob das statthaft ist. Kann man einem Kind den Besuch der Toilette versagen? Googelt man ein wenig, findet man sowohl Schulordnungen in denen genau das auch verboten ist. In anderen ist es dagegen erlaubt. Eine rechtliche Grauzone? Wie seht ihr das und wie sieht die rechtliche Lage aus?
      Man muß nicht alles wissen - man muß nur wissen wo es steht.
    • Moin,
      wenn im Unterricht nicht so penetrant & schlürfend an einem Trinkhalm gesogen wird sollte es nach meinem Dafürhalten kein Problem sein, wenn ein Schüler mal einen Schluck trinkt.
      Das durften wir früher sogar schon.
      Den Gang auf eine Toilette kann keine Schulordnung untersagen, schließlich ist eine volle Blase bekanntlicher Weise der Konzentration auf den Lehrstoff eher abträglich!

      MfG
      Tom
      Büchermäßig bin ich nicht so lesetechnisch unterwegs!

      Cora Schumacher

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tomex090 ()

    • Man muß generell unterscheiden zwischen Schul- und Hausordnung. So kann die Hausordnung Regularien beinhalten, die von der Schulordnung nicht erfaßt werden.

      Ich habe absolut kein Problem damit, wenn ein Schüler im Unterricht mal einen Schluck trinkt (insbesondere dann, wenn in den Unterrichtsräumen extreme Temperaturen herrschen) - allerfings bin ich gehalten, die Hausordnung durchzusetzen, die besagt, daß offene Getränke (insbesondere Kaffeetassen und belegte Brötchen) nicht aus der Kantine (im Kellergeschoß) gebracht werden dürfen - so unsinnig diese Regelung auch ist.

      Das Aufsuchen der Toilette werde ich immer gestatten. Und das kann auch weder eine Schul- noch eine Hausordnung verbieten (abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, daß sich auch nur ein Kollege solch ein Eigentor schießt, einem Schüler den Gang zur Toilette zu verbieten).

      Allerdings würde ich schon stutzig werden, wenn es einen Schüler prinzipiell und immer während einer schriftlichen Leistungsüberprüfung dorthin zieht, wo er allein ist. :tongue:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • ....eigentlich heute nicht viel Zeit für dieses Thema, dazu aber vielleicht am Sonntag.
      Nur soviel zum Essen ( selbst miterlebt, da ich in dieser Zeit in der Klasse ( 2b ) meiner Frau einige Fotos machen sollte... )
      Da kommen doch mitten im Unterricht einige Eltern ( meistens Mütter ) ohne anzuklopfen in die Klasse ( grinsen süffisant ) und füttern ihre Kinder mitten bei einer Klassenarbeit durch, als wenn es das normalste der Welt wäre und stören dabei penetrant den Unterricht. Auch in anderen Klassen ist das gängige Praxis, obwohl die Eltern schon deswegen per Elternbrief extra darauf hingewiesen wurden, dies zu unterlassen. Gegen Trinken ist nichts dagegen zu haben...( Sprudelkasten extra steht sogar zusätzlich bereit ) ....
      Aber anscheinend wandert der Elternbrief ungelesen in den Papierkorb, oder befindet sich noch immer im Schulranzen des Kindes....

      Soweit dazu.....

      Muss wech.... :]
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GUL_DUKAT ()