(Noch) mehr Druck auf Hartz-IV-Empfänger

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    • Man könnte glatt auf die Idee kommen, einem jungen Menschen zu empfehlen, kein Studium zu beginnen, sondern gleich ALG II zu beziehen.


      Fakt ist, daß sowohl Studenten als auch ALG II Bezieher auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erschließt sich mir nur nicht, warum der 20jährige Student unter der Brücke leben soll, während ein gleichaltriger Erwerbsloser aus seinem Penthouse das Alpenpanorama genießt.
    • Also ich bleibe bei meiner Meinung...

      Wenn ich in Frankfurt wohne... aber nur in Lüneburg studieren kann, gibt es nur zwei Möglichkeiten...
      1. Ich suche mir einen Nebenjob, mit dem ich meine Unterkunft dort oben finanzieren kann... oder
      2. Meine Eltern können mir ne Studentenbude finanzieren... oder
      3. geht beides net...

      hab ich Pech und muss es sein lassen. So einfach ist die Welt.


      Ergänzung... das ist für mich eine völlig losgelöste Diskussion zum Thema Hartz 4!!

      Es kann doch nicht sein, daß ich sage so... ich will studieren... also lieber Staat zahle mal für mich.... mir schauderts wenn ich mir genau diese Konsequenzen ausdenke.
      "Ich gebe immer 100% bei der Arbeit:
      Montag: 20%, Dienstag: 14%, Mittwoch: 12%, Donnerstag: 24%, Freitag: 10%, Samstag: 16%, Sonntag: 4%


      <------ mit ohne Smilie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dj-dyna ()

    • " damit meine ich die tatsächlichen Kosten pro Kopf

      verwirrt

      Ich weiß immernoch nicht was Sie meinen, die Familie ist doch über den Arbeiter mitversichert. "


      Dieser Sozialtransfer hat doch etwas mit der Berufswahl zu tun. Üblicherweise ist bei Versicherungen so, dass die Prämie nach dem Risiko (hier: Anzahl der Versicherten) bemessen wird. Man müßte doch dann verlangen können, dass jeder einen Beruf wählt, bei dem er so viel verdient, dass er diese Kosten selbst bestreiten kann.

      Frei nach dem Motto: Wer den Beruf des Altenpflegers erfreift, weiß, worauf er sich einläßt.
    • Verehrter Steuerzahler...

      ich weiss was sie meinen... aber das gibt unser Staat, unser Sozialsystem nunmal nicht her.... und das seit mehr als ein paar Jahren.
      Dann würden wir ebenso wie bei H4 Empfängern mit zweierlei Maß messen.

      Wollen Sie urteilen, wer studieren darf und wer nicht... oder wer H4 bekommt und wer nicht... oder sagen sie alles für alle...
      wieviel von Ihrem Einkommen sind Sie bereit davon zusätzlich abzugeben, um dieses Sozi<lsystem ( was ja Klasse wäre) zu finanzieren?
      "Ich gebe immer 100% bei der Arbeit:
      Montag: 20%, Dienstag: 14%, Mittwoch: 12%, Donnerstag: 24%, Freitag: 10%, Samstag: 16%, Sonntag: 4%


      <------ mit ohne Smilie
    • Jungen intelligenten aber armen Menschen das Studieren unmöglich machen, ist natürlich der richtige Ansatz zum sparen. Vielleicht etwas kurzsichtig, aber was solls, das hat ja mittlerweile Methode. So schaffen wir es garantiert, in ein paar Jahre auf einer Stufe mit Usbekistan zu stehen.

      Im übrigen braucht hier niemand urteilen, wer ALG 2 bekommt und wer nicht. Das ist schon ganz deutlich definiert.

      Wenn sie anderweitig nicht abgesichert sind, erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 64 Jahren "Arbeitslosengeld II" zur Sicherung des Lebensunterhalts.

      sozialhilfe24.de/alg-2.html
    • Um das mal richtig zu stellen...

      ich bin dafür, daß jeder Jugendliche die bestmögliche Chance bekommt. Die Frage ist und bleibt aber die finanziereung... das alles kann icht um jeden Preis geschehen.... und das tut es Gott sei Dank auch nicht.
      Aber das alles ist glaube ich nicht das Thema der Threadüberschrift.
      "Ich gebe immer 100% bei der Arbeit:
      Montag: 20%, Dienstag: 14%, Mittwoch: 12%, Donnerstag: 24%, Freitag: 10%, Samstag: 16%, Sonntag: 4%


      <------ mit ohne Smilie
    • Wieso sollten eigentlich bei der Diskussion um Hartz IV weder allgemeine Gerechtigkeitsvorstellungen noch andere staatliche Maßnahmen eine Rolle spielen? Ich meine, daß es Hartz IV-Empfängern schlecht geht, haben wir nun auch oft genug festgestellt, daß es einige gibt, welche die Lebensumstände für unzumutbar halten, andere, die sie nicht für so unzumutbar halten, wissen wir auch. Wieso also die Thematik nicht etwas ausweiten?
    • Klar, wir können das Thema bis zum Urschleim ausweiten, nur aufgrund der Überschrift dachte ich, es ginge um Hartzler und nicht um Ungerechtigkeiten im Bildungswesen. Die sind vorhanden, auch das ist bekannt richtig, aber mit dem Hartzler kann man sie nunmal nicht vergleichen.


      Wir können uns darüber unterhalten, dass es nur noch die gesetzlichen Krankenkassen gibt. Wollen die Privaten aber nicht.

      Wir können uns fragen, warum Renten und Pensionen ausbezahlt werden, die nie eingezahlt haben. Da wird der komplette Osten und die Beamten aber was gegen haben.

      Wir können uns anprangern, warum Studenten nicht mehr unterstützt werden, wenn sie doch was werden wollen. Da haben sicher die Azubis etwas dagegen.

      Oder warum hat der Alo2 Empfänger, verheiratet mit Kindern, im Monat mehr Geld zur Verfügung, als ein Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor, auch verheiratet mit zwei Kindern. Aber da hat der Alo2-Empfänger sicher was gegen.

      Die Liste kann man beliebig bis ins Unendliche fortführen.

      Oder jeder kümmert sich nur noch um sein Anliegen, dann können wir Begriffe wie soziale Gerechtigkeit und Solidarprinzip einfach abschaffen. Und noch sind wir ein Sozialstaat, dass nicht jeder für alles aufkommen mag liegt mittlerweile in der Natur des Menschen. Der Neidfaktor ist einfach zu groß geworden, ordentlich angeheizt von den Politkern.


      Üblicherweise ist bei Versicherungen so, dass die Prämie nach dem Risiko


      Haha, ja, das ist bei der Privaten vielleicht so, aber nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ehefrau und die Kinder sind doch mitversichert, Herr Steuerzahler. Das ist der soziale Aspekt, der nunmal in der Privaten nicht ganz so ausgeprägt ist. :)

      Zitat:
      Unter welchen Voraussetzungen ist mein Partner beziehungsweise sind meine Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert?

      Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, wenn deren Grundeinkommen jeweils weniger als 345 € monatlich beträgt. Familienangehörige, die geringfügig beschäftigt sind, dürfen bis zu 400 € verdienen.

      Auch unter folgenden drei Voraussetzungen sind die Kinder nicht mehr beitragsfrei mitversichert:

      - Ein Partner ist privat versichert.
      - Er verdient mehr als 3.487,50 € im Monat.
      - Und hat damit ein höheres Einkommen als der Partner.


      foerderland.de/262+M5804f031b27.0.html

      Ich verstehe Ihren Einwurf immernoch nicht, Herr Steuerzahler, es ist doch völlig okay, wenn Familien dahingehend unterstützt werden. Und wenn ein hohes Einkommen vorhanden ist wird das nunmal anders geregelt und mit was?

      Mit Recht!
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Ein von zu hause aus mittelloser Student trifft nach Ihrer Ansicht mit der Aufnahme des Studiums die Entscheidung zur Armut und hat Ihrer Ansicht nach nicht einmal das Recht, so zu wohnen wie ein gleichaltriger ALG II Bezieher.
      Warum soll dann jemand, der die Entscheidung getroffen hat, einen Beruf mit geringen Verdienstmöglichkeiten zu ergreifen (z.B. bei den Beiträgen zur gesetzlichen KV) staatliche Unterstützung (durch Umverteilung) erhalten ?


      "Oder jeder kümmert sich nur noch um sein Anliegen, dann können wir Begriffe wie soziale Gerechtigkeit und Solidarprinzip einfach abschaffen. Und noch sind wir ein Sozialstaat, dass nicht jeder für alles aufkommen mag liegt mittlerweile in der Natur des Menschen. Der Neidfaktor ist einfach zu groß geworden, ordentlich angeheizt von den Politkern."

      Ich stehe vielleicht auf dem Schlauch, aber sind es nicht Sie, die (mittellosen) Studenten noch schlechter stellen will, als die nicht beneidenswerten ALG II Bezieher ?

      Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin der DDR hat natürlich für die Rentenansprüche aufzukommen, die Bürger während der "DDR-Zeit" erworben haben. Beamten bekommen überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
      Wer mit Arbeit weniger Geld hat als ein ALG II Empfänger hat Anspruch auf ergänzende Hilfe. Und ob es dem Azubi, der u.U. auch Anspruch auf Förderung hat, interessiert, ob und wieviel BAFÖG ein Student bekommt, wage ich auch zu bezweifeln.
    • Original von Traumtänzer
      ... wo das Problem ist wenn man bei einem Alleinstehenden 42qm² ansetzt und bei einem Zweipersonenhaushalt 62qm² zugrunde legt? Das ist weder menschenunwürdig noch unzumutbar sondern in meinen Augen durchaus ok.
      Fabian, ich halte die gesetzlichen Vorgaben (45 qm für eine und 60 qm für zwei Personen durchaus für angemessen, aber darum geht es doch hier überhaupt nicht! Wenn weder Kommunen noch private Vermieter in der Lage sind, die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen, dann wird den Arbeitslosen einfach ein Zimmer abgeriegelt?! Was soll der Scheiß? Und wer in Gottes Namen soll das kontrollieren (vor allem alle drei bis vier Wochen - haben die noch nie was von Personalkosten gehört?)

      Original von Traumtänzer
      Das ist anscheinend keine Zwangsmassnahme vom Amt das Zimmer absperren zu lassen, sondern ein Angebot der Wohnungsgesellschaft um in der gegenwärtigen Wohnung innerhalb des Zulässigkeitsrahmens zu kommen, ansonsten muss man die Differenz der tatsächlichen Miete zu dem was das Amt trägt wohl selbst zahlen.
      DAS ist der Punkt! Mit welchem Recht verlangt man von einem arbeitslosen Mieter völlig sinnlose Einbußen (durch Absperren eines Zimmers) oder die Übernahme von nicht bewilligungsfähigen Kosten (für eine zu große Wohnung), wenn überhaupt nicht genügend angemesser Wohnraum zur Verfügung steht, der es dem Arbeitslosen ermöglichen würde, eine ganze Wohnung zu den vorgeschriebenen Preisen nutzen zu können?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Orthogräfin
      DAS ist der Punkt! Mit welchem Recht verlangt man von einem arbeitslosen Mieter völlig sinnlose Einbußen (durch Absperren eines Zimmers) oder die Übernahme von nicht bewilligungsfähigen Kosten (für eine zu große Wohnung), wenn überhaupt nicht genügend angemesser Wohnraum zur Verfügung steht, der es dem Arbeitslosen ermöglichen würde, eine ganze Wohnung zu den vorgeschriebenen Preisen nutzen zu können?


      Und nun die böse Frage. Ist das das Kernproblem der Vermieter? Dazu machst du es... Die Alternative ist Kündigung des Wohnraum und in dem Fall kümmert sich ein Vermieter in der Regel auch nicht um eine neue Wohnung seines säumigen Mieters...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Mööööönsch, Herr Steuerzahler, mit Ihnen war ich ja noch garnicht fertig :D

      Ich stehe vielleicht auf dem Schlauch, aber sind es nicht Sie, die (mittellosen) Studenten noch schlechter stellen will, als die nicht beneidenswerten ALG II Bezieher ?


      Nanana, jetzt rufen Sie mal Ihre Gäule wieder zurück, Herr Steuerzahler.
      Klick

      Erstens: Ich will den Studenten bestimmt keine Dinge streichen, die sie eh nicht haben.
      Zweitens, zum 100sten Male: Den Vergleich kann man garnicht ziehen, es handelt sich um völlig unterschiedliche Situationen.

      Warum soll dann jemand, der die Entscheidung getroffen hat, einen Beruf mit geringen Verdienstmöglichkeiten zu ergreifen (z.B. bei den Beiträgen zur gesetzlichen KV) staatliche Unterstützung (durch Umverteilung) erhalten ?

      Warum? Weil wir in einem Sozialstaat leben?

      Herr Bismark hatte prinzipiell eine gute Idee, was den Sozialstaat betrifft. Damals gabs ja mehr Leute, die durchschnittliche Einkommen hatten. Heutzutage will das ja keiner mehr, einen Mittelstand gibts ja kaum noch.

      Aber auf Ihre Aussagen im folgenden muss ich leider trotzdem nochmal eingehen:

      Wer mit Arbeit weniger Geld hat als ein ALG II Empfänger hat Anspruch auf ergänzende Hilfe


      Schön wärs. Leider ist das nicht immer der Fall. Aber wie gesagt, da kann der Alo2-Empfänger nichts zu.

      Beamten bekommen überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


      Richtig, nicht aus der Rentenversicherung. Aber die Pensionen kommen von Bund, Länder und Gemeinden. Die widerum sollen diese Versorgung "zur Seite legen". Wie das in Wirklichkeit gehandhabt wird, wissen wir auch. Diese Leistungen kommen aus dem großen Steuertopf, sprich vom Steuerzahler.
      Aber das ist nicht die Schuld der Beamten.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Original von Orthogräfin
      Bissig und treffend. :top:


      :hmm:

      Was ist da bissig oder treffend? Mal abgesehen das jeder Politiker/Minister nach diesem "treffenden" Text regelmässiger Puffgänger ist?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin