HARTZ 4 (ich muß mich mal ausheulen)

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    • HARTZ 4 (ich muß mich mal ausheulen)

      Hallo, Ihr Lieben. :]

      Ich muß mir mal den großen Kummer von der Seele schreiben. (Wenn nicht okay, bitte löschen. Ich bin nicht böse)

      Mein Lebensgefährte ist seit Jänner 2005 arbeitslos ( Die Firma ist am Ende) Er hat das ganze Jahr über versucht, Arbeit zu finden, aber keinen Erfolg gehabt.l ;(

      Im Dezember 05 haben wir dann den Antrag auf ALG 2 ausgefüllt. Wir haben mit dem Mindestsatz (311 €) gerechnet.

      Und jetzt kommt der Hammer. Mein Freund bekommt nicht einen Cent ALG 2, weil ICH zuviel verdiene. ;(

      Wir könnten die Wände hochgehen.

      Wir leben in einem eheähnlichen Verhältnis (knapp 20 Jahre zusammen, fast 13 Jahre zusammen wohnen) und das it der ausschlaggebende Punkt !!!!!!!!

      Was mich so aufregt:

      -Wenn einer von uns stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, ist der andere nicht erbberechtigt, WIR SIND JA NICHT VERHEIRATET

      -Wenn einer von uns nach einem schweren Unfall ins Krankenhaus eingeliefert wird, bekommt der Partner keine Auskunft, weil WIR SIND JA NICHT VERHEIRATET

      ABER: Wenn es um ALG 2 geht, intersessiert es keinen.

      Das Schlimmste ist, mein Lebensgefährte ist ja noch nicht einmal mehr krankenversichert. Er kann zur Krankenkasse gehen und sich den günstigsten Tarif geben lassen. Wer muß das dann bezahlen????? ICH !!!!!



      Denk jetzt bitte nicht schlecht von mir. Mein LG und ich lieben und verstehn uns auch nach knapp 20 Jahren noch, und ich nehme das alles auch gerne auf mich.

      Aber mal ehrlich:

      IST DAS NOCH GERECHT ????????????????????????????
    • Jein.
      Zum einem hast du recht, dass diese unterschiedliche Haltung zu nicht verheirateten Lebenspartnern ungerecht ist.
      Aber wäre es gerecht, wenn dein Lebensgefährte ALG II bekommt, während ein Mann, dessen Frau genausoviel verdient wie du, nichts bekommt?
      Wohl kaum.

      Abgesehen von diesem Standpunkt, ist das mal keine Neueinführung von Hartz IV. Auch die alte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gab es nur, wenn der Haushalt, nicht die Person, unter dem Satz lag. Und auch damals galt das schon für Ehepaare, ebenso wie für Lebensgemeinschaften.
    • Einerseits kann ich verstehen, daß dich das ärgert. Andererseits ist es nun einmal so, daß die Institution, die Paaren alle Rechte und Pflichten gewährt, in diesem Staat die Ehe ist. Das muß man nicht gut finden, und vielleicht ist es in diesen säkularisierten Zeiten auch nicht zeitgemäß, aber es ist der Stand der Dinge. Hartz IV betrachtet offensichtlich die gemeinsame Haushaltsführung als maßgeblich, die anderen Dinge, die du ansprichst, sind an die Ehe gekoppelt. Durch diese beiden unterschiedlichen Grundlagen entstehen euch Nachteile gegenüber einer Ehe, aber die sind vom Staat auch gewollt.

      Umgekehrt habt ihr ja auch Vorteile: Im Falle einer Trennung besteht zum Beispiel keine gegenseitige Unterhaltspflicht mehr, das ist bei Eheleuten anders. Vermutlich hattet ihr bei der Entscheidung, nicht zu heiraten, ja auch irgendwelche Gründe im Kopf. Warum heiratet ihr nicht einfach? Dann habt ihr neben den Pflichten auch die Rechte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wonderland ()

    • Dennoch bin ich der Meinung, dass es dann aber nicht sein kann, dass die Krankenkasse selbst bezahlt werden muss.

      Wenn sie die Bedarfsgemeinschaft (ein schönes Wort) für eheliche und nicht eheliche Lebensgemeinschaftn ansehen, dann müssen sie diese auch gleich behandeln, denn das hat alles nichts mit den Vorteilen und Nachteilen einer Ehe zu tun.
    • Da muß ich nochmal nachlegen:

      Die Partnerschaftslogik von Hatz hat bei genauerem Hinsehen einen viel gravierenderen Denkfehler als den, daß sich Partner gegenseitig zu unterstützen hätten.

      Man kann wohl davon ausgehen, daß heutzutage auch beide Ehepartner erwerbstätig sein müssen, um über die Runden zu kommen. Warum ist man denn dann nicht so konsequent und fordert alle finanziellen Beteiligungen an den Sozialeinrichtungen von beiden in gleichem Maße. Also die üblichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge?

      Im Gegenzug werden dann beide auch sozialhilferechtlich gleichgestellt und jeder erhält seine Leistungen nach diesem Gesetz ohne Blick auf den Partner? Wenn die Miete nur dann ausgezahlt wird, wenn ein Partner tatsächlich eine eigene Wohnung hat, entfällt auch das Motiv, durch zwei Wohnungen zu mehr Sozialhilfe zu kommen.

      Erst wenn ein Partner auf den Nachweis eines Arbeitsplatzes nicht reagiert, scheint es mir angebracht, zu vermuten, daß er garnicht arbeiten will; zB wenn der Partner ein überdurchschnittliches Einkommen hat und die Mitversorgung des Partners für ihn kaum ins Gewicht fällt.

      Lediglich die Miete müßte der verdienende Partner alleine zahlen und der Nichtverdiener bekäme überhaupt keinen Zuschuß dafür. Im Endeffekt wären also die Mietkosten für die Sozialkasse sogar niedriger.

      Wenn man die Gleichberechtigung konsequent zu Ende denkt, müßte das wohl so sein.

      Joei
    • @ Glen

      Die Sache mit der Krankenkasse ist sicherlich schlecht geregelt, keine Frage. Was aber die Gleichbehandlung angeht: Warum muß die gegeben sein? Der Staat hat nun einmal entschieden, daß die Ehe anderen Formen der Partnerschaft gegenüber bevorzugt behandelt wird. Nun müßte es freilich nicht die Ehe sein, man kann das ganze auch als einegtragene Partnerschaft oder sonstwas bezeichnen, dann wirkt es vielleicht zeitgemäßer. Verständlich finde ich aber, daß man Partnerschaftsformen, in denen die Partner weitergehende Verantwortung füreinander übernehmen als in anderen (siehe Unterhaltspflicht auch nach einer Trennung) bevorzugt werden. Daher auch meine Frage an die TO, warum nicht geheiratet wird. Eine standesamtliche Eheschließung kann man heute so profan und beiläufig gestalten, daß sie ein reiner Verwaltungsakt ist, eine moralische Ablehung der Ehe kann ich insofern nicht verstehen. Warum also nicht diesen Verwaltungsakt vollziehen und neben den jetzt schon bestehenden Pflichten auch die Rechte in Anspruch nehmen?

      @ joei

      Bei wievielen Partnerschaften wirklich beide Partner arbeiten, bliebe herauszufinden. Ich denke, das alte "Frau bleibt zu Hause, Mann bringt das Geld heim"-Modell ist immer noch recht stabil, zumindest in der Phase nach der Geburt von Kindern (länger als der Mutterschutz meine ich natürlich schon). Das mit der Forderung der Beiträge von beiden Partnern verstehe ich nicht. Wenn beide Erwerbstätig sind, zahlen doch auch beide ihre Versicherungsbeiträge.