Keine Gnade für Stanley Williams

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    • Seit 1973 mussten in den USA 114 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 28 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf inkompetente Verteidiger und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden.

      Im Bundesstaat Illinois sind 13 derartige Justizirrtümer bekannt geworden. Als Reaktion darauf setzte der republikanische Gouverneur am 31. Januar 2000 die Todesstrafe aus und begnadigte Mitte Januar 2003 nach einer ausführlichen Prüfung alle 167 Todeskandidaten. Im Bundesstaat Maryland war aufgrund des Verdachts der rassistischen Anwendung der Todesstrafe zwischen 2002 und März 2003 ebenfalls ein Hinrichtungsstopp in Kraft. (Quelle ai)

      Viele, die leben, verdienen den Tod, und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst Du es ihnen geben? Dann sei nicht so schnell mit einem Todesurteil bei der Hand.
      Gandalf in Herr der Ringe


      Gruß Ivanhoe
      heute mal ohne Signatur

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ivanhoe ()

    • Original von Bugs
      Und in Deutschland wurden klare Fälle verurteilt, wieder rausgelassen damit sie erneut Kinder töten konnten

      Ich habe ein Problem mit der Formulierung "damit sie erneut Kinder töten konnten". Das ist mit Sicherheit nicht der Grund ihrer Entlassung gewesen!

      Ich kann unser Rechtssystem in Fällen wie dem des Kindermörders Prinz auch nicht verstehen, und wenn ich [URL=http://www.sueddeutsche.de/,tt5m3/deutschland/artikel/211/48163/]Berichte wie diesen hier[/URL] lese, bin auch ich hilflos, entsetzt und wütend.

      Aber mir scheint, für dich gibt es nur diese beiden Extrema: Todesstrafe (mit der Gefahr, daß auch Unschuldige hingerichtet werden) oder laufenlassen (mit der Gefahr, daß der Straftäter rückfällig wird). Einen Mittelweg scheinst du nicht zu erkennen oder nicht zu akzeptieren, und ich finde es merkwürdig und auch traurig, daß dich mehr als 170 Beiträge von 18 anderen Usern nicht nachdenklich gemacht haben, zumal du direkten Fragen auch immer ausgewichen bist. Gleichwohl erkenne ich ausdrücklich an, daß du der einzige der inzwischen vier Befürworter der Todesstrafe bist, der sich der Diskussion gestellt hat.

      Ich denke, kein einziger Gegner der Todessprache will die Verbrechen relativieren, die zur Verurteilung des Straftäters zum Tode geführt haben. Es sind und bleiben Verbrecher, die bestraft werden sollen und vor denen die Gesellschaft geschützt werden muß. Aber das ist auch möglich, ohne den Straftäter hinzurichten.

      Du gehst hier immer vom eindeutig überführten Kinderschänder und -mörder aus. Mal ganz abgesehen davon, daß ein solcher Fall recht selten sein dürfte, muß ein Rechtssystem auch Unschuldige vor dem Staat schützen! Und das ist in den USA, wo die Todesstrafe ja noch angewendet wird, eindeutig nicht der Fall. Zu oft wurden dort Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld erst lange nach der Urteilsverkündung bewiesen werden konnte, manchmal sogar erst nach der Vollstreckung. Und auch da waren sämtliche Instanzen von der Schuld des Täters zu 100% überzeugt!

      Es kann meiner Ansicht nach nicht mit dem Rechtsstaat und seinen Prinzipien vereinbart werden, daß in seinem Namen ein bereits in Gewahrsam genommener Mensch (und auch ein Kindermörder ist ein Mensch!) getötet wird, zumal man eben fast nie zu 100% sicher sein kann, den richtigen zu bestrafen.

      _________________

      Ich möchte klarstellen, daß ich mit diesem Beitrag nicht Bugs persönlich angreifen will, sondern mich mit seiner hier niedergeschriebenen Meinung auseinandersetze.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • "Während der Haft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim sprach wenig dafür, dass aus dem Mörder Prinz einmal ein besserer Mensch werden könnte. Eine Sexualtherapie beendete er nicht, im letzten von insgesamt drei psychiatrischen Gutachten ist von Persönlichkeitsstörungen und Pädophilie die Rede – allerdings nicht in einem Ausmaß, das die „Steuerungsfähigkeit“ beeinträchtigen würde. Prinz wurde als durchschnittlich intelligent und zurechnungsfähig eingestuft.

      Trotz Bedenken der Gutachter schied eine Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haftstrafe aus: Prinz wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, welches eine solche Maßnahme nicht vorsieht. "

      Ein abschnitt aus den sehr interessanten Bericht woraus hervor geht das man wußte das dieser Mann gefährlich ist.


      Hier noch ein Auszug. "Der Münchner Staatsanwalt Peter Boie hat am vergangenen Sonntag die „begrenzte Handhabe“ der Behörden heftig kritisiert. Martin Prinz sei „erkennbar gefährlich“ gewesen, es sei „klar“ gewesen, dass „eine Verhaltensänderung nicht stattgefunden“ habe. „Das Instrumentarium der Führungsaufsicht reicht nicht aus“, sagte Boie, „in einem Fall wie diesem ist das Gesetz fast zahnlos.“

      Da das Gesetz ja zahnlos ist wurde er verwarnt aber konnte nicht bestraft werden. Also warten wir bis was passiert dann können wir ihn ja bestrafen.

      Dann noch dies:


      „Ich sehe nicht“, so Graffe weiter, „aus welchem Anlass wir die Kinder aus der Familie hätten nehmen sollen. Es gab keine Handhabe, zum Schutz der Kinder einzugreifen.“ Für eine solche Maßnahme müsse ein konkreter Verdacht vorliegen. Befürchtungen reichten nicht aus. "


      Bestand wirklich kein Verdacht ?
      Der bestand schon während der Haft und danach als er keine Auflagen gefolgte.

      Da kann man nicht nur ensetzt und wütend sein da muß, leider können wir es nicht, etwas gegen getan werden.
      Ich wäre ja eventuell damit einverstanden wenn solche Leute für immer weggesperrt würden.
      Aber so lange man diese Leute in Watte packt und sie wieder loslässt obwohl man weiß das es eine Zeitbombe ist da komme ich dann ebend schneller auf den Gedanken sochen Leuten das gleiche anzutun.
      8) und immer nett und freundlich bleiben ;)
    • Es gibt seit längerer Zeit Kritik an dem System der Behandlung und vor allen Dingen der Beurteilung von Sexualstraftätern. Selbst Schröder äußerte sich einmal in dieser Richtung und sprach vom "Wegsperren".

      Andererseits gibt es keine Institution in unserer Gesellschaft, welche die Diskussion über diese Fragen vorantreibt. So wartet alles ab, was die träge Politik in dieser Frage unternimmt.

      Es ist ja nichts Neues, daß unsere Politik eher schläfrig vor sich hinmurmelt als mal ein Problem zielstrebig anzugehen. Das Problembewußtsein gibt es. Aber es gibt niemanden, der einen Antrag stellt.

      Das Strafvollzugsrecht in Sachen Sexualstraftaten gehört in der Tat dringend überarbeitet. Aber das hat nichts mit der Überschrift des Threads zu tun.

      .
    • Original von Bugs
      "Während der Haft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim sprach wenig dafür, dass aus dem Mörder Prinz einmal ein besserer Mensch werden könnte. Eine Sexualtherapie beendete er nicht, im letzten von insgesamt drei psychiatrischen Gutachten ist von Persönlichkeitsstörungen und Pädophilie die Rede – allerdings nicht in einem Ausmaß, das die „Steuerungsfähigkeit“ beeinträchtigen würde. Prinz wurde als durchschnittlich intelligent und zurechnungsfähig eingestuft.

      Trotz Bedenken der Gutachter schied eine Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haftstrafe aus: Prinz wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, welches eine solche Maßnahme nicht vorsieht. "


      "Der Münchner Staatsanwalt Peter Boie hat am vergangenen Sonntag die „begrenzte Handhabe“ der Behörden heftig kritisiert. Martin Prinz sei „erkennbar gefährlich“ gewesen, es sei „klar“ gewesen, dass „eine Verhaltensänderung nicht stattgefunden“ habe. „Das Instrumentarium der Führungsaufsicht reicht nicht aus“, sagte Boie, „in einem Fall wie diesem ist das Gesetz fast zahnlos.“

      „Ich sehe nicht“, so Graffe weiter, „aus welchem Anlass wir die Kinder aus der Familie hätten nehmen sollen. Es gab keine Handhabe, zum Schutz der Kinder einzugreifen.“ Für eine solche Maßnahme müsse ein konkreter Verdacht vorliegen. Befürchtungen reichten nicht aus. "



      Ich liefere mal die Quellenangabe nach. Da sollte man den ganzen Artikel lesen...

      sueddeutsche.de/muenchen/artikel/141/48093/
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Nachspiel Schwarzenegger / Österreich

      "Arnie ist sauer auf seine Heimat"....mehr dazu....
      ...und verbietet weiterhin seinen Namen im Zusammenhang mit dem Liebenauer Stadion zu verwenden. Auch hier mehr dazu...
      Wer möchte kann sich noch weiter vorwärtsklicken..... ?(
      "WER BREMST VERLIERT" -----> "ICH GEWINNE... STROM,- MIT TOYOTA PRIUS"
      Fehlende PS werden durch nackten Wahnsinn ersetzt !... :pfeif:

      GLÜCKWUNSCH an ALLE, die wo welche HEUTE Geburtstag feiern....:top:
    • Original von Rincewind
      kurier.at/chronik/1213420.php

      Denn immer öfter rütteln Fehlurteile die US-Öffentlichkeit auf: 122 Menschen wurden seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 aus der Todeszelle entlassen, weil sie ihre Unschuld beweisen konnten.


      Dazu habe ich kürzlich eine Quelle gefunden - da ist allerdings "erst" von 115 unschuldig zum Tode Verurteilten die Rede.

      Die Begründungen waren unter anderem: die Staatsanwaltschaft hielt entlastende Beweise zurück, der Staatsanwalt legte bewußt falsche Beweise vor, Beweise wurden gefälscht, Zeugen wurden manipuliert, erpreßt, bestochen oder hypnotisiert, Geständnis wurde unter Folter erzwungen, Falschaussage des Gerichtsmediziners, dem Hauptbelastungszeugen (einem verurteilten Einbrecher und Drogendealer) wurde für seine Aussage Immunität zugesichert, völlig unzureichende Verteidigung, der Pflichtverteidiger war gleichzeitig Assistenzstaatsanwalt...

      Lediglich 11 dieser 115 Menschen wurden durch einen nachträglichen DNA-Test entlastet, drei weitere durch einen Bluttest.

      Bei der überwiegenden Mehrzahl dieser 115 Todesurteile also von Justizirrtümern zu sprechen, ist meiner Ansicht nach noch außerordentlich schmeichelhaft! :O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Wenn wir noch einmal auf Stanley Williams zurückkommen, so gab es meines Wissens keine ernsthaften Zweifel an seiner Schuld? Wäre es nicht ein Mißbrauch des Gnadenrechts gewesen, wenn Schwarzenegger ihn aus prinzipiellen Gründen begnadigt hätte, obwohl er in der Person Williams hierfür keine Rechtfertigung sah? Schließlich hat die Todesstrafe offensichtlich die Unterstützung einer breiten Mehrheit in den USA und Schwarzenegger war auch nicht mit dem Wahlversprechen angetreten, diese abzuschaffen.

      Grüße
      Kim
    • Meines Wissens hat Schwarzenegger die Ablehnung des Gnadengesuchs damit begründet, daß Williams sich nie für die Morde, für die er zum Tode verurteilt wurde, entschuldigt hat.

      Stanley Williams hat aber immer wieder abgestritten, die Morde begangen zu haben, wegen derer er zum Tode verurteilt wurde. *

      Original von Kim
      Wenn wir noch einmal auf Stanley Williams zurückkommen, so gab es meines Wissens keine ernsthaften Zweifel an seiner Schuld?
      In seinem Gnadengesuchen machen die Anwälte geltend, dass die Anklage gegen ihn auf Aussagen von Komplizen und Informanten basierte, denen wegen verschiedener Straftaten Haftstrafen oder die Todesstrafe drohten. Durch ihre Stanley Williams belastende Aussagen konnten sie ein geringeres Strafmaß beziehungsweise ihre Freilassung erreichen. Das Neunte US-Bundesberufungsgerichts (Ninth Circuit of Appeals) wies 1994 ein Rechtsmittel von Stanley Williams zurück, erklärte jedoch, dass sein Schuldspruch durch „Indizienbeweise und Aussagen von Zeugen zustande gekommen war, deren Hintergrund zweifelhaft war und die motiviert waren zu lügen, um so bei der Staatsanwaltschaft entweder im Hinblick auf den Schuldspruch oder das Strafmaß eine Reduzierung zu erwirken“. Das Verfahren gegen Stanley Williams fand in einem Gerichtsbezirk statt, in dem ein Prozent der zur Verfügung stehenden Geschworenen schwarzer Hautfarbe sind. Der Vertreter der Anklage ließ jedoch alle Schwarzen aus der Jury ausschließen (Quelle: Amnesty International).


      Ja, mehr als zwei Drittel aller Kalifornier befürwortet die Todesstrafe. Schwarzenegger lehnte das Gnadengesuch im Dezember 2005 ab, also unmittelbar nach der misslungenen Sonderwahl im November 2005. Und im Jahr 2006 wurde in Kalifornien wieder gewählt...


      * Ich halte die Todesstrafe übrigens auch dann für unangemessen, wenn die Schuld des Täters zweifelsfrei erwiesen sein sollte.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Komplizen bei Raubmorden haben es leider an sich, keine rechtschaffenden Bürger zu sein. Wer sich mit solchen Leuten auf gemeinsame Unternehmungen einlässt, läuft ein gewisses Risiko, daß diese nach erfolgter Festnahme versuchen, die Schuld von sich abzuwälzen.

      Man sollte meines Erachtens hier prinzipielle Einwände gegen die Todesstrafe von dem Fall Williams trennen.
      Man kann Schwarzenegger zumindest nach meinem Kenntnisstand hier keinen Vorwurf machen. Weder drängte sich ein Justizirrtum auf, noch war der Verurteilte plötzlich zum Heiligen geworden (nach Vorwurf der Staatsanwaltschaft hat er noch in der Haft erhebliche Einnahmen aus den Aktivitäten der Cribs erzielt) und eine Begnadigung wegen prinzipieller Ablehnung der Todesstrafe konnte billigerweise auch nicht erwartet werden. Die Pauschalbeschuldigung, er habe nur auf die nächste Wahl geschielt, kann natürlich leicht erhoben werden, ist aber schwer zu belegen.

      Am Rande bemerkt finde ich es beachtlich, daß immer die Hautfarbe der Geschworenen bereits als Beleg für ihre Voreingenommenheit behandelt wird, solange diese weiß sind. Beklagte sich ein Weißer darüber, Schwarze seien in ihrer Verhandlung Geschworene gewesen, dann würde dies vermutlich als verurteilenswerter Rassissmus gebrandmarkt.

      Grüße
      Kim

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kim ()

    • Original von Kim
      Man sollte meines Erachtens hier prinzipielle Einwände gegen die Todesstrafe von dem Fall Williams trennen.

      Das ist zweifellos richtig, eigentlich wollte ich hier auch nicht den speziellen Fall Williams, sondern die Praxis der Todesstrafe ansich diskutieren. Und die ist meiner Ansicht nach eines Rechtsstaates unwürdig. Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum in einem angeblich so christlichen Land die Bürger, die die Todesstrafe befürworten, und der Staat, der Menschen töten läßt, gegen das fünfte Gebot verstoßen.

      Original von Kim
      Am Rande bemerkt finde ich es beachtlich, daß immer die Hautfarbe der Geschworenen bereits als Beleg für ihre Voreingenommenheit behandelt wird, solange diese weiß sind.

      Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Aber aus welchen Grund wollte wohl die Staatsanwaltschaft nur Weiße in der Jury haben?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Original von Kim
      Man sollte meines Erachtens hier prinzipielle Einwände gegen die Todesstrafe von dem Fall Williams trennen.


      Aber wie kann ich das trennen??? Wenn ich prinzipiell gegen die Todesstrafe bin,
      dann bin ich das in jedem Fall oder gar nicht. Ich kann doch nicht sagen, Todesstrafe
      lehne ich ab, aber der eine, der kann ruhig hingerichtet werden.
      Entweder - oder; beides geht nicht.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,496862,00.html

      Wie kann man jemanden 40 Jahre einsperren, von dem man genau weiß, daß er unschuldig ist? Mehr noch, gleichzeitig den wahren Täter vor Strafe schützen? :O

      Wie kann es angesichts solcher Meldungen irgendein Gericht überhaupt noch verantworten, irgendeinen Angeklagten zum Tode zu verurteilen? Wie kann es zu einhundert Prozent sicher sein, den wirklichen Täter zu verurteilen?

      Die Kaltschnäuzigkeit des FBI-Beamten ist unglaublich - ob sein Verhalten für ihn wohl Folgen hat?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens