Nebu
Tick-Tack
 
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He
Mal ne Frage für Experten.
Da mich dieser ganze Abmahnungwahn im Internet nervös gemacht hat, habe ich die Lyrikseite auf meiner HP gelöscht. Weil, irgendwie unterliegen ja wohl auch Gedichte dem Copyright. Und da die nun mal nicht von mir stammen, hab ich sie sicherheitshalber runtergenommen.
Weiß aber jemand, wie das nun ist mit dem Copyright auf HPs?
Ich meine, kann ich da so ohne weiteres Schillers' Handschuh draufsetzen oder ist das - ohne Erlaubnis - gar nicht rechtes?
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19.05.2006 15:41 |
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mtc
Siebenpunkt
 

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Wenn der Verfasser 50 70 Jahre Tod is darf man das Zeug frei verbreiten.
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19.05.2006 15:54 |
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Nebu
Tick-Tack
 
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Da hab ich ja bei den Chinesischen Tang Dichtern Glück! Die sind seit ca. 1400 Jahren tot.
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19.05.2006 15:57 |
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mtc
Siebenpunkt
 

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Kleiner Irrtum meinerseits, das Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren. Der Traumtänzer hatte auch mal ein Beitrag,a ber ich kanns net finden.
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19.05.2006 16:00 |
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mtc
Siebenpunkt
 

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Naja wenn jemand aber nachweisen kann, dass deine Quelle weniger als 70 Jahre alt ist, nämlich irgendeine Leistung, eines bestimmten Verlages, (Verlag übersetzt Gedichte, schreibt die Gedichte in einer bestimmten Gestaltung und Reihenfolge auf) Und es ist klar ersichtlich, dass du nur von dort abgeschrieben haben musst, dann könnte es auch Probleme geben, wenn es irgendjemand herausfindet(z. B. leicht herausfindbar, wenn man das gesamte Buch "Die Räuber" mit der gleichen Formatierung und den gleichen Kommentaren wie vom Verlag ins Web stellt). Aber in der Regel dürfte das bei Gedichten schwer nachweisbar sein.
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19.05.2006 16:03 |
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