Abmahnungen oder der tägliche Wahnsinn im Internet

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    • Das heißt in der Konsequenz, daß künftig im Prinzip jedes Forum von irgendwelchen Idioten regelrecht sabotiert und der Betreiber vorsätzlich in den finanziellen Ruin getrieben werden kann.

      Man kann wirklich nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. X(


      Der Spruch stammt übrigens von Max Liebermann.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Man kann nur hoffen, daß es im Urteil (am zweiten März soll es ja erst verkündet werden) entweder vernünftig formuliert wird, wie weit die (Vorab-)Kontrolle gehen muss, oder daß Supi die nächsten Instanzen durchzieht. Zur Not werde ich nochmal wieder 'nen (kleinen) Teil meiner kleinen Rente auf sein Spendenkonto schicken.
    • Unfassbar, einfach unfassbar.

      Und für so einen *piiiieeeeeeeeeep* werden auch noch Steuergelder verschwendet. Da sollte jeder Richter sagen, die sollen mit ihrem *piiiiiiiieeeeeeeeeep* verschwinden und damit nicht die Gerichte belasten.

      Und schon dreimal nicht die Geldbörsen von unschuldigen Leuten.

      Unfassbar.
      Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt. (Die Ärzte)
    • Dazu braucht es kein Impressum, Cosgan. Im Zweifelsfall ist halt der Domaininhaber dran. Nur dass man wegen einem fehlenden Impressum auch schon abgemahnt werden kann.

      Zu den deutschen Gerichten fällt mir wirklich nichts mehr ein. Ist den Richtern eigentlich klar, dass es ausschließlich in D diesen Abmahnwahn gibt?
    • Na, dann ist halt der Domaininhaber das arme Schwein. Ich begreife nicht, wie man solche Urteile überhaupt in Erwägung ziehen kann, das Abzockern Tür und Tor öffnet. Sind Richter so weltfremd und halten Anwälte alle für hilfreich, edel und gut? Sind es hauptsächlich die Hamburger Gerichte, die so urteilen?
    • Original von cosgan
      Sind Richter so weltfremd


      Kurz und knapp? Ja. Das ist die selbe Problematik wie Politiker und Killerspiele. Die wenigsten verfügen über Kompetenz am Computer und entsprechende Ahnung von der Materie an sich. Wenn man sich einige Urteile und deren Begründung so anschaut sieht man das die Richter nicht den blassesten Schimmer vom funktionieren von Foren haben. Was sie nicht daran hindert Forderungen zu stellen oder Urteile zu sprechen...

      PS: Bei der Polizei ist es leider das gleiche. Ich hatte einmal eine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt, ich wurde dann angerufen und sollte Informationen zu demjenigen geben der die Äußerungen gemacht hatte. Der Polizist hat überhaupt nicht kapiert was ein "Forum" ist und wollte unmögliche Sachen wie die Adresse und einen Namen und als ich ihm gesagt hat warum das nicht geht wollte er eine Personenbeschreibung haben...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Es stimmt, Leute, die Foen nicht kennen, haben eine völlig falsche Vorstellung und können das nichtmal nachvollziehen und Richter gehören da wohl eindeutig dazu. X(


      Wenn die unser Avatar gesehen hätten, hätten die uns auch nicht gefunden, schließlich habe ich eine Sonnenbrille und Du einen Helm auf. :rofl:
    • Original von cosgan
      Sind Richter so weltfremd?
      Nicht nur die (Hamburger) Richter, sondern auch unsere Politiker.
      Der Deutsche Bundestag hat gestern das Telemediengesetz (TMG) verabschiedet. Der RA Dr. Bahr (Supernatures Anwalt übrigens) schreibt dazu:
      Auskunftsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten haben nunmehr nicht nur "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte" wie nach dem TDDSG, sondern vielmehr

      - alle (!) Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr tätig werden,
      - die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
      - der Bundesnachrichtendienst,
      - der Militärische Abschirmdienst
      - und alle Privaten in den Fällen, wo dies zur "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" ist
      Sein kompletter Aufsatz dazu ist >hier< zu finden.
      Gut finde ich seinen Schlußsatz:
      Die Legislative offenbart damit erneut anschaulich, wie schon zuletzt im Fernabsatzrecht, ihre Inkompetenz, die tatsächlich wichtigen Probleme des Online-Rechts zu lösen.
    • Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass den Herren Richter und der Regierung die Foren und das Internet insgesamt ein Dorn im Auge ist. Möchte man den Bürger dumm halten, damit man nicht alles erfährt? Immerhin dürfen ja Medien auch nicht alles schreiben, was sie wissen. Wir sind auf dem besten Weg ein Polizeistaat zu werden, wenn wir es nicht schon teilweise sind.

      Wenn man sowas wie ich eben schreibt, hat man schon ein ungutes Gefühl in der Magengegend ob man sowas überhaupt noch schreiben darf. :rolleyes: Soweit ist es schon. Freie Meinunsäußerung, ade. X(
    • Heise hatte ja aus "Informationsgründen" zu Slysoft und deren Kopierschutztool verlinkt und wurden umgehend abgemahnt und verlor folgende Gerichtsverfahren.
      heise.de/heisevsmi/


      Und daraufhin hatten sie mit viel Tamtam Verfassungsbeschwerde eingelegt:
      heise.de/newsticker/meldung/63961


      Die Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG als unzulässig abgelehnt. Das ist seit längerem bekannt und die Begründung auch Online einzusehen:
      bverfg.de/entscheidungen/rk20070103_1bvr193605.html

      Gefunden im Lawblog
      lawblog.de/index.php/archives/…eine-links-zu-slysoft-co/










      Heise hat da noch nicht drüber berichtet...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • In irgeneinem Post hat da wer gefragt:
      Ist das nur in Deutschland so??
      Nein nein meine Lieben, hier wieder mal was aus dem Ösiland.
      Wie auch bei Euch gibt es in Österreich Gastwirtschaften und die haben Allesamt einen wohlklingenden Namen.
      Ich nehme jetzt hier jetzt als Beispiel den Mädchennamen meiner Mutter, das wir keine Urheberrechtverletzung begehen :))
      Meine Oma hieß mit Familiennamen "Hengl"
      Stell Dir vor, es gibt in Österreich 350 Gastwirtschaften, von Vorarlberg bis Burgenland, die
      "Hengl" heißen.
      Der Name geht mit der Wirtschaft von einer Genaration auf die Andere über.
      Ein "findiger" hat sich nun den Namen
      "Hengl" schützen lassen, man lasse sich das auf der Zunge zergehen, einen Familiennamen kannst Dir schützen lassen,
      müssen sich jetzt 350 Leute die Hengl heißen umtaufen lassen????
      Gut, die findigen Menschen haben einen Anwalt beauftragt und jedem dieser "Hengl" geschrieben, Sie können wenn Sie bezahlen, den Namen weiter gebrauchen, ansonst muß das Gastwirschaftsschild abmontiert werden und er Name darf nirgends in der Gastwirtschaft je wieder verwendet werden. Androhung: Abmahnung, Strafen, Klagen....als Folge.
      In Österreich wurde dieser Fall abgeschmettert, war in den Medien, der Anwalt hat sein Mandat zurückgelegt 8)
      Da kann man ja auch nur kreischen, oder??
      Liebe Grüße von Sophie
    • Und willkommen in Absurdistan.

      Eine gewerbliche ebay Händlerin wurde abgemahnt da sie bei einer Versteigerung von 2 Kilo Wurst gegen Höchstgebot im Auktionstext keinen Grundpreis angeben hatte... :O

      Das an sich ist ja schon etwas makaber. Das der Abmahnende die Sache aber durchzieht und sich ein Gericht damit beschäftigen muss ist böse...

      Na die Richter waren wohl begeistert...
      medien-internet-und-recht.de/r…on_mir.php?mir_dok_id=593

      Wenigstens das Urteil zeugt von Verstand, das so ein Blödsinn aber soweit kommen kann.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Unglaublich. Gefunden im Lawblog:

      lawblog.de/index.php/archives/…sanwaltin-mit-durchblick/

      Bei VW wurden Werkzeuge geklaut und bei eBay versteigert. Nun wird gegen die Käufer ermittelt, weil:
      Die neuen und originalverpackten Werkzeuge seien bei Ebay zu einem Mindestgebot von einem Euro angeboten worden. Deshalb hätten die Käufer Verdacht schöpfen müssen, sagte Staatsanwältin Bauer. Zwar hätten die Werkzeuge letztlich Preise knapp unter dem Listenpreis erzielt, doch der schließlich erreichte Preis sei unerheblich, erklärte die Ermittlerin.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin