Abmahnungen oder der tägliche Wahnsinn im Internet
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Bitte auch die Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann durch die Herren RA Carl Christian Müller und Sören Rößner lesen. Die ist im Heise Newsticker verlinkt. Das ist sogar für einen juristischen Laien interessant.
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"Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."
Helmut Schmidt -
Das LG Köln hat jetzt seine eigenen Beschlüsse (noch nicht rechtskräftig) wieder aufgehoben:
heise.de/newsticker/meldung/Ab…werden-statt-2098188.html -
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Die Kölner Justiz trifft mal wieder auf das Internet, ein ihr unbekanntes Wesen X(
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Abwarten. Die haben da wieder etwas entschieden, wovon sie keine Ahnung haben. Und nachdem
die Aufregung sich gelegt hat, werden die das wieder mehr oder weniger heimlich abschwächen
oder korrigieren.
Ist in diesem Fall zumindest zu hoffen.Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
Kutte Tucholsky -
Original von wendland
Und nachdem die Aufregung sich gelegt hat, werden die das wieder mehr oder weniger heimlich abschwächen oder korrigieren.
Im Streaming-Fall war es eine Beschwerde in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, da konnten die Kölner selbst zu neuerer besserer Erkenntnis gelangen. Hier ist es ein Urteil, da sind dann die Richter am OLG zuständig, wenn sie denn bemüht werden.
Im übrigen betrifft uns das ja nicht:
cc-plauderforum.de/thread.php?…t=nischenforum#post336418 -
Mich betrifft das schon.
Ich betreibe ja noch andere Seiten, auf denen z.B. auch Fotos von Fotolia verwendet werden. Und das dürfte dann den gleiche Sachverhalt haben wie bei den Bildern von Pixelio. -
Das mit dem nicht betreffen war auch nicht ernst gemeint. Immerhin war ich vor langer Zeit mal Jurist.
Am besten also den Direktaufruf des Bildes verhindern. -
Wenn man das mal zuverlässig machen könnte.
Ich habe eine Anleitung gefunden:
mizine.de/internet/stockphoto-abmahnungen-vermeiden/
Aber was hilft das, wenn die Datei mit "Rechtsklick > im neuen Tab öffnen" doch aufgerufen werden kann. Wenn der potentielle Abmahner dies macht, kann er einen Screenshot von Bild und URL machen. Und das ist doch genau das, was abgemahnt wurde.
Soviel kriminelle Energie traue ich denen durchaus zu. Die werden, genau wie Webseitenbetreiber, sich schon um mögliche Gegenmaßnahmen informieren - und dabei auch die Lücken entdecken. -
Hier gibt es eine modifizierte Anleitung:
toolflow.de/loesungen-zum-stoc…bmahnurteil-des-lg-koeln/ -
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Es gibt ab und an also auch mal eine gute Nachricht!!Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
Kutte Tucholsky -
abmahnbeantworter.ccc.de/
Habe ich gerade in einem SPON Artikel gefunden:
spiegel.de/netzwelt/web/abmahn…t-hilfe-an-a-1109022.html
Eine gute Aktion vom CCC und dem Förderverein Freie Netzwerke. -
Klasse! Das ist wirklich eine super Aktion.
Mit einer der vorgegebenen Anwaltskanzleien habe ich selber vor einigen Jahren schon zu tun gehabt. Eine recht große Kanzlei, deren Hauptbetätigungsfeld die Abmahnungen sind. Da steckt richtig Geld drin für die Branche. Mithilfe dieses Abmahnbeantworters ist die Chance groß, dass der Kuchen nun das eine oder andere Stück kleiner wird.Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
Kutte Tucholsky -
Gestern gelesen und Bauchschmerzen bekommen. Das Ding wird mehr Schaden machen als Nutzen bringen.
Erstens wird da nichts gegengeprüft, ich kann das Datum der Abmahnung vor den Vorfall legen- egal. Schräg wird es aber bei der folgenden Argumentationskette:
Ich hatte zum angegebenen Tatzeitpunkt am 4. April 2016 nachweislich Besuch und dieser kannbezeugen, dass ich zu diesem Zeitpunkt meinen Rechner nicht benutzte. Zudem bin ich nicht in Besitzeines internetfähigen Computers.
Persönliche Meinung. Mit dem Angebot zeichnet man sich eine riesige Zielscheibe auf den Rücken. Man riskiert erstens Unsinn zu schreiben, die Abmahner werden die Schreiben aus dem Generator sofort erkennen und haben damit Leute die a)keine, nichtmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und b) mal eben vorab ihre "Verteidigungsstrategie" verraten ohne sich anwaltlich beraten zu lassen. Was kann da schon schief gehen...
Nachtrag, im Generator heißt es dann:
Nimmt die abmahnende Kanzlei ihre Forderung nicht innerhalb unserer Frist (14 Tage) zurück, steht Ihnen eine gerichtliche Klärung zu.
Nachtrag zum Nachtrag:
CCC schrieb:
Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.
“Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
Benjamin Franklin -
Ganz Deiner Meinung.
Eins habe ich dabei ohnehin nicht verstanden: Wenn ich mir sicher bin, nichts getan zu haben (und nur diese Fälle will der Automator ja abdecken) warum soll ich dann nicht einfach die Klageerhebung abwarten? -
surfin schrieb:
Ganz Deiner Meinung.
Eins habe ich dabei ohnehin nicht verstanden: Wenn ich mir sicher bin, nichts getan zu haben (und nur diese Fälle will der Automator ja abdecken) warum soll ich dann nicht einfach die Klageerhebung abwarten?
“Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
Benjamin Franklin -
surfin schrieb:
warum soll ich dann nicht einfach die Klageerhebung abwarten?
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"Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."
Helmut Schmidt -
Gestern gelesen und Bauchschmerzen bekommen ...