Was ist eigentlich mit Rechnern in Computerräumen von Schulen, Universitäten etc., die ja wohl i.d.R. alle internetfähig sein dürften?
(10) Weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die in öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen, staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, von dem jeweiligen Rechtsträger der Schule zu Unterrichtszwecken zum Empfang bereitgehalten werden, sind von der Rundfunkgebühr befreit. Abweichende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
Quelle: gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/
Damit dürfte die Rundfunkgebühr nur einmal pro Standort erhoben werden - das aber auch dann, wenn das Angebot der ÖRR dort überhaupt nicht genutzt wird.
Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
Charles Dickens