Was man gelesen haben sollte.

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    • Frau Dr. Merkel begründete ihre Ablehnung der Ehe für alle heute wie folgt:



      Tagesschau schrieb:


      "Was die Frage der Ehe anbelangt, so ist es meine Grundüberzeugung, dass der grundgesetzliche Schutz im Artikel 6 die Ehe von Mann und Frau beinhaltet", begründete sie ihre Ablehnung.
      Als das Grundgesetz geschrieben wurde, war Homosexualtät noch strafbar. Der §175 StGB wurde erst 1994 abgeschafft.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Frau Dr. Merkel begründete ihre Ablehnung der Ehe für alle heute wie folgt:



      Tagesschau schrieb:

      "Was die Frage der Ehe anbelangt, so ist es meine Grundüberzeugung, dass der grundgesetzliche Schutz im Artikel 6 die Ehe von Mann und Frau beinhaltet", begründete sie ihre Ablehnung.
      Als das Grundgesetz geschrieben wurde, war Homosexualtät noch strafbar. Der §175 StGB wurde erst 1994 abgeschafft.
      Ich sehe da das Problem nicht, heute hat im Tagesspiegel der sehr renommierte Verfassungsrechtler Jörn Ipsen ins gleiche Horn geblasen und Aufgrund dieser Definition eine Verfassungsänderung gefordert.

      Ipsen schrieb:

      Die Gesetzesänderung verstößt eindeutig gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes und erweist sich deshalb als verfassungswidrig.
      Die Entstehungsgeschichte des Art. 6 weist aus, dass der Verfassungsgeber die Erwähnung, die Ehe sei die „rechtmäßige Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ ihrer Selbstverständlichkeit wegen für überflüssig erachtet und sich mit der Wendung begnügt hat, „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Damit ist evident, dass der Verfassungsgeber als Kennzeichen des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG die Geschlechtsverschiedenheit der Ehepartner bestimmt hat.

      Ich glaube beide unterschätzen ganz gewaltig das Bundesverfassungsgericht. Ja, Ehe wird nicht näher definiert und es ist davon auszugehen, dass beim Schreiben Männlein und Weiblein gemeint waren. Der Artikel 6 erwähnt dann im Absatz 2 "Eltern" - auch ohne Definition.

      Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.


      Wer nun die Ehe historisch im GG nur zwischen Mann und Frau möglich sieht, muss - sofern er auch nur halbwegs konsistent argumentieren will, auch bei den Eltern bei Mann und Frau bleiben - gleichgeschlechtliche Eltern kann es daher im Sinne des Artikel 6 GG nicht geben - wie auch. Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.
      bundesverfassungsgericht.de/Sh…s20130219_1bvl000111.html


      1. Sofern das einfache Recht die rechtliche Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Partner begründet, sind diese auch im verfassungsrechtlichen Sinne als Eltern anzusehen. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt nicht nur verschiedengeschlechtliche Eltern, sondern schützt auch zwei Elternteile gleichen Geschlechts.



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      a) Dies folgt schon aus der Kindeswohlfunktion des Elterngrundrechts. Das Kindeswohl ist wesensbestimmender Bestandteil des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 82 <102>). Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts dient in erster Linie dem Schutz des Kindes. Sie beruht auf dem Gedanken, dass in aller Regel den Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution. Das Elternrecht ist um des Kindes willen gegen Eingriffe des Staates geschützt (vgl. BVerfGE 59, 360 <376 f.>; 61, 358 <371 f.>). Für die Schutzbedürftigkeit dieses zum Wohle des Kindes gewährten Elternrechts gegenüber dem Staat macht es keinen Unterschied, ob die Eltern gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind.



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      b) Der Wortlaut des Elterngrundrechts steht einer Anwendung auf zwei Personen gleichen Geschlechts nicht entgegen.



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      aa) Das Grundgesetz spricht in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht von Mutter und Vater, sondern von geschlechtlich nicht spezifizierten Eltern. Damit richtet das Grundgesetz den Blick zwar auf mehrere Elternteile. Eine begriffliche Festlegung auf verschiedengeschlechtliche Elterngemeinschaften folgt daraus jedoch nicht. Träger des Elternrechts des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind nicht die Eltern als (verschiedengeschlechtliche) Gemeinschaft, sondern - unabhängig vom Geschlecht - jeder Elternteil für sich (vgl. BVerfGE 47, 46 <76>; 99, 145 <164>).
      Weiterhin steht da:

      c) Auch abweichende historische Vorstellungen davon, was unter „Eltern“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zu verstehen ist, stehen seiner Anwendung auf eingetragene Lebenspartner heute nicht entgegen.



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      Zwar ist angesichts der damaligen Strafbarkeit und der gesellschaftlichen Verpöntheit von Homosexualität im Zeitpunkt der Entstehung des Grundgesetzes davon auszugehen, dass bei Abfassung von Art. 6 Abs. 2 GG ausschließlich an verschiedengeschlechtliche Eltern gedacht war. In der Norm liegt deshalb aber nicht eine bewusste Entgegensetzung zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern; vielmehr lag diese schlicht außerhalb des damaligen Vorstellungshorizonts. Entsprechend konnte es damals anders als heute zur Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen einfachrechtlich in keiner Konstellation kommen. Die Grenzen der damaligen Vorstellungswelt und des dabei unterlegten historischen Begriffsverständnisses sind indessen mit der Veränderung der rechtlichen Einordnung von Homosexualität nach und nach entfallen. Gegenüber der Situation bei Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich nicht nur das Gesetzesrecht, sondern auch die Einstellung der Gesellschaft zur Gleichgeschlechtlichkeit und der Lebenssituation gleichgeschlechtlicher Paare erheblich gewandelt. Zwei Personen gleichen Geschlechts als Elternpaar anzusehen, scheitert heute nicht mehr daran, dass homosexuellen Paaren rechtliche Berechtigung und Anerkennung ihrer dauerhaften Partnerschaft schlechthin verweigert würden.
      Ich halte es für völlig abwegig, dass das Bundersverfassungsgericht nun bei der Definition und Auslegung des Begriffs Ehe eine 180 Grad Wendung hinlegt. Abgesehen davon halte ich es für Unwahrscheinlich, dass sich das Verfassungsgericht bald damit befassen muss.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Schlechter Journalismus nervt.

      BundesverfassungsgerichtAfD will gegen Ehe für alle klagen
      AfD prüft Verfassungsklage gegen Ehe für alle


      Ich könnte munter weiter verlinken aber das Prinzip ist klar. Gauland hat in der Bild am Sonntag angekündigt, dass die AfD prüft vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für Alle zu "klagen" und natürlich berichten sämtliche seriöse Medien darüber. Irgendeine Form von Einordnung? Nicht vorhanden.
      Worüber in dem Fall gesprochen wird ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren.
      Um das abzukürzen verlinke ich einfach mal, wer dafür überhaupt antragsberechtigt ist.

      B. ANTRAGSBERECHTIGUNG
      Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt. Mit dem Begriff der Bundesregierung sind Bundeskanzler und Bundesminister gemäß Art. 62 GG gemeint. Der Bundeskanzler allein – oder auch ein Bundesminister allein – ist also nicht befugt den Antrag zu stellen.

      Stellt die AfD ein Viertel der Mitglieder des Bundestages? Nein. Ist sie "eine Landesregierung"? Auch nicht. Ist sie die "Bundesregierung"? Nein. Ist sie daher überhaupt antragsberechtigt für ein Normenkontrollverfahren? NEIN! Damit hat sich das Thema schon erledigt...
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      Benjamin Franklin
    • Polizei Sachsen schrieb:

      Heute Morgen wollte eine 64-jährige Frau mit ihrem schwerbehinderten Sohn in einen Bus einsteigen. Da sie mit dem Krankenfahrstuhl etwas mehr Platz benötigte, bat sie eine junge Frau, die Freundin des Tatverdächtigen, etwas zur Seite zu gehen. Dieser (32), obwohl eben noch geschlafen, hörte die Bitte der Frau, sprang plötzlich auf und schubste die 64-Jährige aus dem Bus. Sie stürzte, verletzte sich an einem Arm und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Eine Zeugin (19) rief die Polizei. Gegen den 32-Jährigen wird jetzt wegen Körperverletzung ermittelt.

      Das ist echt das Allerletzte. =O
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich war in den letzten Jahren mehrfach versucht ihn mal zu thematisieren, da er im NSU Rahmen etwas bekannter geworden ist, der Typ ist in den letzten Jahre völlig abgedreht. Spätestens seit er vor drei Jahren die Hinrichtung angeblicher israelischer Kollaborateure durch die Hamas im Gaza Streifen als rechtmäßig und legal bezeichnet hat, verzichten sämtliche seriösen Medien auf seine Beiträge. Er war dabei, als Gysi im Bundestag auf die Toilette flüchten musste, als er von antisemitischen Gästen seiner Fraktion verfolgt wurde und ist mittlerweile salafistischer Erdogan Fan...
      Live hier zu erleben:
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Ich bin auf Twitter auf diesen Typen aufmerksam geworden.
      Anfänglich hab ich das für Satire gehalten. Weil ernst zu nehmen
      waren seine Beiträge nicht.
      So hat er behauptet, dass das Erdbeben, das vor wenigen Tagen
      vor der türkischen Küste war, als von amerikanischen "Mächten" zur
      Bekämpfung von Erdogan ausgelöst beschrieben. Sein heiliger Führer
      sollte so bekämpft werden.
      Was für ein Troll.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Gerade heute bin ich dankbar für Journalisten wie die der "Zeit". Ein sehr guter Artikel, aus dem ich viele Sätze zitieren würde.

      Letztlich bleibt unterm Strich:

      Genmais und andere genmanipulierten Lebensmittel unterliegen einer zunehmend aggressiveren Industrie. Da ist ein Kartell zu Zuchtsaaten geradezu ein winziges Problem. Profit bestimmt die Welt und es ist nicht aufzuhalten. Zu viele Länder mit unterschiedlichen Gesetzeslagen und kein Weltgericht, selbst das EU - Recht ist löcheriger als ein (nicht EU *g) Schweizer Käse. Mir kann niemand erzählen, die Welthungerlage lässt nichts anderes zu.

      Es gibt zu wenige einflussreiche Personen, die an zukünftige Generationen denkt. Ob Klimawandel, Energie oder Gesundheit: Verantwortung übernehmen scheint in Hamsterrad Wahlkampfgetöse unter zu gehen. Vier Jahre und mangelndes Bewusstsein sind nicht genug, um langfristig zu Planen.
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)
    • Manchmal...

      „America First“: Acht deutsche Schüler aus USA abgeschoben


      “America First” – acht deutsche Austauschschüler mussten in den USA jetzt am eigenen Leibe erleben, was Donald Trumps Politik für Ausländer bedeutet. Die Waldorfschüler wurden von den Einwanderungsbehörden am Flughafen von Denver verhört und zurück nach Deutschland abgeschoben.

      [...]
      „Wir platzieren die Schüler in Gastfamilien und sie helfen unbezahlt in örtlichen Unternehmen aus. Sie sollen so die amerikanische Kultur besser verstehen und ihr Englisch verbessern. Natürlich ist das Ganze auch Urlaub für sie.“
      [...]
      Die letzten vier Jahre lang reisten Schüler von Waldorfschulen aus ganz Deutschland – darunter auch Geschwister von den abgeschobenen Schülern – problemlos nach Salida (Bundesstaat Colorado). Bis die neuste Austauschschüler-Gruppe am Freitagnachmittag am Denver International Airport landete. Dort wurden die 18-Jährigen von den Grenzbeamten der „U.S. Customs and Border Patrol” abgefangen und in eine Haltezelle gebracht. Behördensprecher Jamie Ruiz: „Unsere Beamten haben festgestellt, dass die Schüler nicht die richtigen Visa für die Einreise in die USA hatten. Sie sollten in Firmen in Salida arbeiten, wofür ein Arbeitsvisa nötig ist.“ Masterson ist außer sich, dass das ESTA nicht mehr ausreicht: „In der Vergangenheit wurden die selben Regularien anders ausgelegt. Die Schüler bekommen von den Betrieben kein Geld sondern sammeln nur Erfahrung im Umgang mit Amerikanern.“
      Manchmal kann man sich einfach nur entsetzt an den Kopf fassen. Das ist kein Beispiel für Trumps Idiotie oder America First, sondern schlicht und ergreifend für die Blödheit der Organisatoren - entschuldigt meine Direktheit. Schön, das es die letzten vier Jahre geklappt hat, da hat bei der Einreise offenbar niemand nachgefragt - ESTA Genehmigungen haben dafür nämlich noch nie ausgereicht - auch schon unter Obama nicht.

      ESTA ermöglicht das Visafreie Einreisen in den USA aus touristischen oder geschäftlichen Gründen - eine der Bedingungen ist, dass man in den USA nicht arbeitet - weder bezahlt noch unbezahlt. Siehe die vorletzte Frage der ESTA FAQ der US Botschaft:

      Ich möchte in die USA reisen, um als Au Pair, Praktikant oder Journalist zu arbeiten. Ich werde weniger als 90 Tage dort bleiben. Brauche ich ein Visum?


      Ja. Wenn Sie in die USA einreisen, um zu arbeiten oder zu studieren, ist fast immer ein Visum nötig. Dies gilt auch, wenn Sie weniger als 90 Tage bleiben möchten und der Job nicht bezahlt wird.
      Wie kommt man in der Waldorfschule auf die Idee, dass die Schüler unbezahlt in Unternehmen arbeiten zu lassen eine gute Idee ist und vor allem kein Visum erfordert. Die Rechtfertigung ist sprichwörtlich, dass man bisher auch nicht erwischt wurde...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • sie helfen unbezahlt in örtlichen Unternehmen aus. [...] Natürlich ist das Ganze auch Urlaub für sie.“[...]
      Alleine das ist ja schon genug Anlass, um sich zu fragen, ob die ihren Namen noch richtig tanzen können.

      Davon aber abgesehen, ist es unglaublich, dass der Schreiber des Artikels hier entweder absolut uninformiert oder aber an der korrekten Hintergründen völlig uninteressiert ist.
      Seid barmherzig. Das Leben ist schon schwer genug!
      Kutte Tucholsky
    • Unter einer Bedingung...

      Man könnte sich glatt totlachen, wenn es nicht zum Heulen wäre.

      Ich habe sehr lange Zeit Blut gespendet, sowohl vor als auch nach der Wende. Vor jeder einzelnen Spende musste ich einen Fragebogen ausfüllen, der schon damals Fragen sowohl zur sexuellen Orientierung als auch zur sexuellen Aktivität enthielt. Überprüft wurde der Fragebogen nicht (wie auch?), das gespendete Blut aber schon. Und die Prüfmethoden werden ja auch immer besser...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens