Was man gelesen haben sollte.

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    • Zwiebel schrieb:

      Soll der Arbeitgeber nicht angezeigt werden können, wenn er immer wieder zugrabscht? Da gibt es kein zerrissens Kleid, riesige Hämatome. Wie soll sie es Beweisen?
      Welches Gericht soll den Mann denn verurteilen, wenn es keine Beweise gibt? Zeugen werden bei den Grabschereien ja nicht zugegen gewesen sein? Und dann steht eben Aussage gegen Aussage - also alles wie gehabt.

      "Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht"...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • .... und eben wegen dieser Problematik entsteht der Versuch, den Betroffenen eine Klage zu ermöglichen. Das ist doch genau der Punkt!
      "Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
      Das Fortschreiten zur entwickelten Inhumanität ist dann nur noch eine Frage der Zeit."
      (Albert Schweitzer)
    • Eine Klage ist doch keine Garantie für ein bestimmtes Urteil.

      Noch einmal: wenn das mutmaßliche Opfer das Nein nicht beweisen kann (wie soll das auch funktionieren?), steht Ausage gegen Aussage. Und die alleinige Aussage eines mutmaßlichen Opfers ist als Beweis für eine Vergewaltigung vielleicht doch ein bisschen dünn - zumal dann, wenn der Beschuldigte die Vergewaltigung vehement bestreitet.

      Ich verstehe immer noch nicht, wem und wie dieses Gesetz nutzen soll!

      Sagt dir vielleicht der Fall Arnold was? Der war in den Medien nicht so präsent wie der Fall Kachelmann. Vermutlich ist Herr Kachelmann nur deshalb nicht eingefahren, weil er sich - im Gegensatz zu Herrn Arnold - die besseren Anwälte leisten und die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers massiv erschüttern konnte.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ok, ich weiß (mal wieder) nicht was jetzt dein konkretes Problem ist und worauf du konkret hinaus willst. Du schaffst es nämlich Dir mehrfach selbst in die Parade zu fahren.

      Orthogräfin schrieb:

      Tagesschau schrieb:

      Da hieß es zum Beispiel in einem Einstellungsbescheid von 2012 wörtlich:

      "Zwar hat sich (der Mann) zuvor auf Sie gesetzt, so dass Sie nach Ihren Angaben aus dieser Lage sich aufgrund seines Körpergewichtes nicht befreien konnten, jedoch stellt dieses Auf-Sie-Raufsetzen keine Gewalt zur Durchsetzung der sexuellen Handlung dar."

      Diese Position habe einfach zum Liebesspiel gehört, räsoniert die Staatsanwaltschaft. Und weiter:

      "Zwar haben Sie Ihren entgegenstehenden Willen ihm gegenüber geäußert, jedoch ist (…) die bloße Vornahme einer sexuellen Handlung gegen den Willen einer Person nicht unter Strafe gestellt."
      Wie um Himmels Willen soll ein Vergewaltigungsopfer, dem nach der Vergewaltigung auch noch durch die Staatsanwaltschaft (sic!) eine derartige Demütigung zugemutet wird, das verbale "Nein" beweisen?

      Willkommen in der derzeitigen Rechtslage. Das Opfer hat zwar nein gesagt, sich aber nicht gewehrt, daher musste der Täter keine Gewalt anwenden. Da kann die Staatsanwaltschaft nichts anderes tun als ohne mit der Wimper zu zucken das Verfahren einzustellen. Der Tatbestand ist offensichtlich nicht erfüllt. Du bezeichnest es völlig zurecht als Demütigung des Vergewaltigungsopfers, wobei es hier bei gegenwärtiger Rechtslage keine Vergewaltigung und damit auch kein Vergewaltigungsopfer gab. Das wäre nach der neuen Rechtslage anders. Zukünftig würde ein klares Nein des Opfers ausreichend sein. Du scheinst den gegenwärtigen Zustand schlecht zu finden, schaffst es dann aber ohne umschweife einen Artikel, der ein Plädoyer für genau diesen Zustand ist zu verlinken und mit:



      zu kommentieren.
      Frau Rückert schreibt da unter anderem:

      Artikel Zeit schrieb:

      Die geltenden Voraussetzungen für Nötigung und Vergewaltigung haben bislang – auch wenn sie von Gerichten ohnehin schon sehr weit ausgelegt werden – zumindest einen gewissen objektivierbaren Anteil, der sich beweisen lässt: Was Gewalt ist, wissen Täter und Opfer. Sie lässt sich außerdem durch Hämatome und zerrissene Kleidung, aber auch durch ein herrschendes Klima der Angst (etwa in einer Beziehung oder Familie) nachweisen.


      Was denn nun. Ist es eine Demütigung für das Opfer wenn die Staatsanwaltschaft auf die fehlende Gewaltanwendung hinweist oder kann man es kaum besser als Frau Rückert ausdrücken wenn Sie an der Gewaltanwendung als Voraussetzung für eine Vergewaltigung festhalten will?

      Kleiner Einwurf zwischendurch, die Autorin schafft es in dem Artikel zweimal im Fall Lohfink die Betroffene als "Partygirl" zu bezeichnen, schlechter kann man das "selber Schuld" kaum verschleiern...


      Orthogräfin schrieb:

      Deshalb fragte ich ja, wie das "Nein" vor Gericht bewiesen werden soll - oder auch nur kann. Für mutmaßliche Täter gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Insofern ist dieses neue Gesetz doch kaum mehr als Symbolpolitik oder - etwas weniger höflich ausgedrückt - Aktionismus?

      Und wieder widersprichst du Dir selbst indem du kurz darauf auf den Fall Arnold verweist. Offensichtlich kann es durchaus ausreichen jemand allein Aufgrund der Aussage des Opfers zu verurteilen. Ist es nämlich auch. Aussage gegen Aussage bedeutet nämlich nicht automatisch in dubio pro reo. Auch bisher kann die reine Aussage des Opfers ausreichen einen Täter vor Gericht und vor allem ins Gefängnis zu bringen. Zukünftig wird das deutlich "leichter", da der Täter jetzt deutlich schneller den Tatbestand erfüllen kann. Um den Kreis zu schließen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Opfer in deinem Ausgangsbeispiel anscheinend den Geschehensablauf durchaus geglaubt - nur war das auf dem Opfer liegen eben ohne Gewaltanwendung nicht strafbar - und das einfache nein war nicht genug. Wenn die Staatsanwaltschaft und dann das Gericht einem zukünftigem Opfer einen vergleichbaren Ablauf glauben gibt es eine Verurteilung. Nein heißt Nein. Das neue Gesetz ist nicht der Weisheit letzter Schuss - aber ein großer Schritt in die richtige Richtung.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Ok, da keine Reaktion mehr kommt nehme ich mal an, dass es eher weniger um eine Diskussion, sondern vielmehr um reine Mitteilung der eigenen Meinung ging. Dann von mir noch ein Nachtrag und abschließende Anmerkung. Die Überschrift des Artikels und deine Zustimmung dafür ist ein wunderbares Beispiel der Akzeptanz und Verbreitung von Vergewaltigungsmythen in der Gesellschaft.
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Sachsen sichert Unterricht mit Quereinsteigern

      Besonders hoch ist der Anteil von Beschäftigten ohne Lehramtsausbildung an Oberschulen (58 Prozent) und Grundschulen (45 Prozent).
      Wie bitte? Lehrer ohne entsprechende Ausbildung in einer Grundschule? Gehts noch?!

      Ich meine, ich bin des Lesens, Schreibens und Rechnens durchaus mächtig, aber ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, wie ich eine Grundschulklasse auch nur eine einzige Unterrichtsstunde beschäftigen sollte. Wie soll denn das gehen ohne pädagogische Ausbildung und insbesondere ohne Methodik und Fachdidaktik?

      Wie soll sich einer vor einer Oberschulklasse behaupten, der weder pädagogische Kompetenzen hat noch das Schulgesetz kennt? Aber vermutlich muss man Quereinsteigern noch weniger zahlen als den Lehrern - und Sachsen steht ja nun wahrlich nicht in dem Ruf, Lehrern besonders üppige Gehälter zu zahlen. Kein Wunder, dass viele angehende Lehrer, die hier noch nicht mal eine Referendariatsstelle kriegen, gleich in andere Bundesländer verschwinden, wo auch noch der Beamtenstatus winkt - bei einer deutlich besseren Bezahlung.

      Und wieso gehen da die Eltern der Kinder nicht endlich auf die Barrikaden? Kriegen die den Arsch nur dann hoch, wenns gegen Flüchtlinge geht? Die Flüchtlingskinder haben mit der derzeitigen Situation übrigens sehr wenig zu tun - die Lehrerverbände weisen seit Jahren auf den drohenden Kollaps hin, sind in den Augen der breiten Öffentlichkeit aber eh überbezahlt und zu faul zum Arbeiten (obwohl auch ich solche "Kollegen" kenne), die SBA dreht gerade völlig frei und das alles passiert permanent auf dem Rücken von Schülern und Lehrern. Der Lehrerbedarf muss sich doch anhand der Geburtenraten so planen lassen, dass die Stellen bei Bedarf mit gut ausgebildeten Fachkräften besetzen lassen? Was ist daran so schwierig?
      ________________________

      P.S.: Sehr interessant sind auch dieserArtikel und dieser Bericht des Sachsenspiegels.
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Etwa 1965 nannte man diese Personen hier in NRW "Mikätzchen" und "Mikater". Unter diesem süßen Namen wurden Leute als Lehrer von den Zäunen gekratzt in den Schuldienst gebracht, die fehlerfrei bis Drei zählen konnten und bei denen man den den rechten Arm nicht festbinden musste. Gott sei Dank musste ich das nicht mehr erleben, aber das Konzept der "lehreraffinen Personen" ist durchaus nicht neu :rolleyes:
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      "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei
      und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."


      Helmut Schmidt
    • sarazena schrieb:

      ... wurden Leute als Lehrer von den Zäunen gekratzt in den Schuldienst gebracht, die fehlerfrei bis Drei zählen konnten und bei denen man den den rechten Arm nicht festbinden musste.
      Sowas ähnliches gabs hier auch - allerdings 20 Jahre früher. Das waren Neulehrer, "Achtmonatskinder". Die haben wenigstens in acht Monaten die Basics der Pädagogik vermittelt bekommen, und so ähnlich war das ja auch bei den "Mikätzchen". Aber welchen Krieg haben wir jetzt verloren, dass man "Lehrer" ohne jede pädagogische Ausbildung vor die Klassen stellt?
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      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Orthogräfin schrieb:

      Vermutlich ist Herr Kachelmann nur deshalb nicht eingefahren, weil er sich - im Gegensatz zu Herrn Arnold - die besseren Anwälte leisten und die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers massiv erschüttern konnte.
      Nach der Pressemitteilung des OLG Frankfurt zum Zivilprozess wurde die Glaubwürdigkeit "nicht nur erschüttert" sondern ist das Gericht in Übereinstimmung mit dem Gutachter von einer bewussten Falschaussage des angeblichen Opfers überzeugt.
      olg-frankfurt-justiz.hessen.de…85-e21d-0648-71e2389e4818
      So spreche das Verletzungsbild in der Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Schilderungen der Beklagten nach den Feststellungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main für eine Selbstbeibringung. Bedeutsam sei ferner, dass die Schilderungen der Beklagten zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen nicht mit den Verletzungen in Übereinstimmung zu bringen seien und ihre Aussagen für sich genommen erhebliche Plausibilitätsdefizite aufwiesen. Zudem habe die Beklagte im Ermittlungsverfahren unstreitig teilweise falsch ausgesagt.
      Die Beklagte habe auch mit direktem Vorsatz gehandelt. Aus den Gesamtumständen ergebe sich, dass es ihr gerade darauf angekommen sie, die Verhaftung des K. herbeizuführen.
      Für ausgeschlossen hielt das OLG, dass bei der Beklagten eine "Autosuggestion" vorlag, die dazu geführt habe, dass sie nur glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Die entsprechende Annahme des Landgerichts sei nicht nur spekulativ, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, wonach sich die Beklagte die Verletzungen selbst zufügte, auch widerlegt.
    • Ups. Danke dafür, surfin.

      Dafür wird aber in der Tagespresse sicher kein großes Fass aufgemacht.
      Rehabilitierung sähe ja so aus, dass eine gewisse Zeitung dieser Nachricht mindestens ebenso viel PlAtz an prominenter Stelle einräumte (Akkusativ) wie seinerzeit nach der Verhaftung.
      Religion ist wie wennze ne Wasserpfeife rauchst
      - Karl Mai -