Ich glaube mittlerweile, dass ich bei der heutigen Meldung der Tagesschau etwas falsch verstanden habe oder besser gesagt, fehlen in dem Artikel derart viele Informationen, dass man ihn gar nicht richtig verstehen kann.
Es geht bei dem Urteil des BVerfG um einen Fall von 2006/2007:
bundesverfassungsgericht.de/Sh…s20160727_1bvr037111.html
Ich weiß nicht mehr, ob es bereits damals diese Staffelung der Regelsätze für das ALG2 gab - und wenn ja, wie hoch die waren.
Jedenfalls entspricht die 20%ige Kürzung des Regelsatzes für den Sohn genau der Staffelung der Regelsätze für das Jahr 2016. Regelsatzstufe 3 entspricht 80% der Regelsatzstufe 1.
Das Urteil ist insoweit nur folgerichtig - gut finden muss ich es deswegen aber immer noch nicht.
Zum Thema der Sanktionierung "sozialwidriges Verhaltens" habe ich bei Heise einen sehr bemerkenswerten Kommentar gefunden:
Der Sinn von Sozialversicherungen und Sozialgeld wurde wohl nicht verstanden...
Es geht bei dem Urteil des BVerfG um einen Fall von 2006/2007:
bundesverfassungsgericht.de/Sh…s20160727_1bvr037111.html
Ich weiß nicht mehr, ob es bereits damals diese Staffelung der Regelsätze für das ALG2 gab - und wenn ja, wie hoch die waren.
Jedenfalls entspricht die 20%ige Kürzung des Regelsatzes für den Sohn genau der Staffelung der Regelsätze für das Jahr 2016. Regelsatzstufe 3 entspricht 80% der Regelsatzstufe 1.
Das Urteil ist insoweit nur folgerichtig - gut finden muss ich es deswegen aber immer noch nicht.
Zum Thema der Sanktionierung "sozialwidriges Verhaltens" habe ich bei Heise einen sehr bemerkenswerten Kommentar gefunden:
Der Sinn von Sozialversicherungen und Sozialgeld wurde wohl nicht verstanden...
Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
Charles Dickens
Charles Dickens