Keine Hartz IV Erhöhung

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    • Ich glaube mittlerweile, dass ich bei der heutigen Meldung der Tagesschau etwas falsch verstanden habe oder besser gesagt, fehlen in dem Artikel derart viele Informationen, dass man ihn gar nicht richtig verstehen kann.

      Es geht bei dem Urteil des BVerfG um einen Fall von 2006/2007:
      bundesverfassungsgericht.de/Sh…s20160727_1bvr037111.html

      Ich weiß nicht mehr, ob es bereits damals diese Staffelung der Regelsätze für das ALG2 gab - und wenn ja, wie hoch die waren.

      Jedenfalls entspricht die 20%ige Kürzung des Regelsatzes für den Sohn genau der Staffelung der Regelsätze für das Jahr 2016. Regelsatzstufe 3 entspricht 80% der Regelsatzstufe 1.

      Das Urteil ist insoweit nur folgerichtig - gut finden muss ich es deswegen aber immer noch nicht.

      Zum Thema der Sanktionierung "sozialwidriges Verhaltens" habe ich bei Heise einen sehr bemerkenswerten Kommentar gefunden:

      Der Sinn von Sozialversicherungen und Sozialgeld wurde wohl nicht verstanden...
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Bußgeld-Regeln wurden offenbar verschärft

      Die Bundesagentur für Arbeit hat offenbar die Bußgeldregeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur berichtet, droht Beziehern ab sofort eine Strafe von bis zu 5000 Euro, wenn sie den Jobcentern wichtige Informationen verschweigen.

      Die Strafe könne verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" machen. Bisher drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben.
      Mal abgesehen davon, dass die Tagesschau mal wieder von "Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht" abschreibt und nicht entweder direkt bei der BA nachfragt oder öffentlich zugängliche Dokumente der BA zitiert: Was ist denn bitte der Unterschied zwischen falschen Angaben über Einkünfte/Vermögen und unvollständigen bzw. gar keinen Angaben? Werden die Anträge denn nicht geprüft und fehlende Angaben angefordert?

      ALG2 gibt es jetzt seit fast zwölf Jahren - und diese Lücke fällt erst jetzt jemandem auf? Gibt es für diese interne Weisung der BA eine neue gesetzliche Grundlage, oder setzt die BA geltendes Recht erst nach zwölf Jahren um?


      Nachtrag: Die Tagesschau schreibt in einer weiteren Meldung nur noch von einem Medienbericht:


      Tagesschau schrieb:

      Wer bei der Antragstellung für das Arbeitslosengeld II wichtige Informationen beispielsweise zum Vermögen verschweigt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese Regelung gilt entgegen einem Medienbericht nicht ab sofort, sondern bereits seit August.
      (Hervorhebung durch mich)

      Es ist also nicht nur so, dass die Tagesschau ungeprüft von BILD abschreibt, sie hätte von dieser Regelung der BA auch schon vor zwei Monaten berrichten können (und müssen). Für diese Verarsche zahle ich doch gern Gebühren...
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      Charles Dickens

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Orthogräfin ()

    • Deswegen fragte ich ja nach einer gesetzlichen Grundlage - meines Wissens hat die sich seit dem Sommer nämlich nicht geändert. Ich verstehe nicht, wieso die Regelungen (ohne Gesetzesänderung nur BA-intern) verschärft werden - gibt es denn in diesem Zusammenhang belastbare Fallzahlen?

      Wir sind uns sicher einig, dass Betrug bestraft werden muss, allerdings verstehe ich weder diese Verschärfung noch deren Notwendigkeit:

      Tagesschau schrieb:

      Die Strafe kann verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" machen, so das Gesetz. Zuvor drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben. Keine Strafen gab es, wenn die Betroffenen gar keine Angaben machten.

      DAS verstehe ich nicht. Die gesetzlichen Regelungen für die Bewilligung und Auszahlung von ALG2 gelten seit dem 1. Januar 2005, also seit fast 12 Jahren. In dieser Zeit konnte also jeder Antragsteller Vermögen und/oder Einkünfte verschweigen und bekam ohne Prüfung seiner Bedürftigkeit Leistungen ausgezahlt?

      Wie haben die Sachbearbeiter reagiert, wenn sie Anträge entgegengenommen und festgestellt haben, dass solche wichtigen Angaben fehlen?

      Die Daten werden auch für die EDV erfasst - berechnet die Software bei fehlenden Angaben zu Vermögen und/oder Einkommen überhaupt einen Regelsatz?

      Wie gesagt, ich verstehe nicht, wie ein Antragsteller bei der Beantragung von ALG2 Angaben zu Einkommen und/oder Vermögen einfach weglassen kann, noch dazu versehentlich und nicht vorsätzlich - und dass das auch noch seit geraumer Zeit in einem Umfang geschieht, der eine Verschärfung der Regeln erfordert.
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      Charles Dickens
    • Tagesschau schrieb:

      Viele Hartz-IV-Empfänger haben mit ihren Klagen gegen Jobcenter-Bescheide Erfolg. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der stellvertretenden Bundestags-Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei vorliegen. Fast jede zweite Klage ist erfolgreich.

      Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: wenn schon fast jede zweite Klage erfolgreich ist, wie viele Bescheide sind dann tatsächlich fehlerhaft? Und zwar fehlerhaft zu Ungunsten des Antragstellers?

      Seit mehr als zehn Jahren sind diese Zahlen bekannt - der Prozentsatz der erfolgreichen Klagen gegen ALG2-Bescheide sind ja nicht plötzlich sprunghaft angestiegen. Dazu kommen ja noch die außergerichtlichen Vergleiche.

      Sind die Gesetze zu kompliziert oder die Sachbearbeiter nicht richtig geschult? Wird die Arbeit dieser Sachbearbeiter eigentlich - abgesehen von den Sozialgerichten, vor denen die Prozesse stattfinden - von irgendwem kontrolliert? Hat ein Sachbearbeiter, der - fahrlässig oder vorsätzlich - falsche Bescheide ausstellt, persönlich irgendwelche juristischen Konsequenzen zu befürchten?

      Aber richtig erschreckend finde ich das:

      Hartz-IV-Empfänger, die gegen ihre Bescheide klagen, müssen während des Verfahrens zunächst auf Geld warten.
      Da wird wohl mancher Bezugsberechtigte Angst haben, sich gegen den Bescheid des Jobcenters zu wehren.
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      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Sind die Gesetze zu kompliziert oder die Sachbearbeiter nicht richtig geschult? Wird die Arbeit dieser Sachbearbeiter eigentlich - abgesehen von den Sozialgerichten, vor denen die Prozesse stattfinden - von irgendwem kontrolliert? Hat ein Sachbearbeiter, der - fahrlässig oder vorsätzlich - falsche Bescheide ausstellt, persönlich irgendwelche juristischen Konsequenzen zu befürchten?
      Soweit ich es sehe, gilt der ganze Bereich als hochkompliziert und was noch fataler ist: Die Vorschriften ändern sich laufend. Der Vorwurf muss also an den Gesetzgeber gehen und nicht an die Sachbearbeiter.
    • Sitzen denn im Bundestag nicht genug Juristen, die so etwas bemerken müssten?

      Oder winken sie handwerklich schlechte und deshalb ständig zu verbessernde Gesetze einfach durch? Im Gegensatz dazu beraten sie dann über eine Anhebung des monatlichen ALG2-Regelsatzes um fünf Euro (für den Haushaltsvorstand, andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft "brauchen" ja weniger) monatelang...
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      Charles Dickens
    • Gegenwind für Martin Schulz


      Eine Verlängerung des Arbeitslosengeld I-Bezugs würde "eine schnelle Wiederaufnahme von Arbeit erschweren.
      Ja, erst Bezieher von ALG2 kann man unter Androhung der Vernichtung der psysischen Existenz zu jedem Job zwingen. Auch 30% unter der ortsüblichen Zahlung und unter Umgehung des Mindestlohns.


      Ifo-Instituts-Präsident Clemens Fuest sagte der Zeitung: "Bei undifferenzierter Rückabwicklung der Agenda drohen Gefahren für den Arbeitsmarkt und für das Wirtschaftswachstum in Deutschland."
      Das heißt doch niichts anderes, als dass das Wirtschaftswachstum der vergangenen zehn Jahre auf dem Rücken der Agenda-2010-Verlierer erwirtschaftet wurde, oder irre ich mich da? Und was die Arbeitslosenzahlen betrifft, wissen doch alle, wie diese tollen Zahlen zustandekommen...

      Ich bin wahrlich kein Freund der SPD oder des Seeheimers Schulz, aber ist es nicht lustig, wie die, die von der Agenda 2010 bisher immer nur profitiert haben, jetzt aufheulen? Selbst bei diesem im Wahlkampf angedrohten "Reförmchen light"?
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      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Gegenwind für Martin Schulz


      Eine Verlängerung des Arbeitslosengeld I-Bezugs würde "eine schnelle Wiederaufnahme von Arbeit erschweren.
      Ja, erst Bezieher von ALG2 kann man unter Androhung der Vernichtung der psysischen Existenz zu jedem Job zwingen. Auch 30% unter der ortsüblichen Zahlung und unter Umgehung des Mindestlohns.
      Nur um nicht vorschnell zu urteilen, was bedeutet "psysisch"?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Orthogräfin schrieb:

      Stichwort: Sanktionen gegen Bezieher von ALG2

      Klingelts?
      Physisch = körperlich
      Du behauptest also allen Ernstes, dass Sanktionen gegen ALG 2 Bezieher eine Androhung der Vernichtung der körperlichen Existenz sind. Weißt du was das bedeutet und wie sowas aussieht?

      In etwa so.

      Und wie das gerade bei mir klingelt - aber eher aus reiner Fassungslosigkeit...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin
    • Die Sachbearbeiter der Argen können die Ablehnung eines Jobs durch den Hilfebefürftigen sanktionieren (und das tun sie auch). Sie schrecken auch dann nicht vor Sanktionen zurück, wenn jemand einen EEJ, wenn er eindeutig rechtswidrig ist, oder einen Job mit sittenwidrigem Arbeitsvertrag ablehnt. Jede einzelne Ablehnung kann 30% Kürzung über drei Monate bedeuten - da kann man sich ja ausrechnen, wie lange das gutgeht, ehe man gar nichts mehr bekommt. Muss ein ALG2-Bezieher bei einer drohenden Sanktionierung auf Null (und das Amt kann, aber muss keine Essensgutscheine ausgeben) keine Angst haben, zu verhungern?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Orthogräfin schrieb:

      Die Sachbearbeiter der Argen können die Ablehnung eines Jobs durch den Hilfebefürftigen sanktionieren (und das tun sie auch). Sie schrecken auch dann nicht vor Sanktionen zurück, wenn jemand einen EEJ, wenn er eindeutig rechtswidrig ist, oder einen Job mit sittenwidrigem Arbeitsvertrag ablehnt. Jede einzelne Ablehnung kann 30% Kürzung über drei Monate bedeuten - da kann man sich ja ausrechnen, wie lange das gutgeht, ehe man gar nichts mehr bekommt. Muss ein ALG2-Bezieher bei einer drohenden Sanktionierung auf Null (und das Amt kann, aber muss keine Essensgutscheine ausgeben) keine Angst haben, zu verhungern?
      Meinst Du das gerade wirklich ernst oder verstehst du nicht was physische Vernichtung bedeutet?
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin