Keine Hartz IV Erhöhung

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    • Und wieviel Jahre wird es jetzt dauern, bis das entsprechende Gesetz greifen wird?
      In diesem Antrag heißt e:


      Antrag schrieb:

      ...

      Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
      dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Eckpunkte umsetzt:
      1. Die soziale Mindestsicherung wird nicht mehr durch Sanktionen gekürzt, die ge-
      setzlichen Möglichkeiten zur Kürzung werden ersatzlos aufgehoben.

      ...
      Bis da was passiert, haben wir doch ein, zwei Neuwahlen hinter uns! :teufel:
    • Irgendwie habe ich gerade einen Knoten im Hirn.
      CDU/CSU/FDP/SPD/AfD stimmen zu und Linke/Grüne lehnen ab?

      Worüber genau hat der Bundestag denn abgestimmt ?

      Die Beschlussvorlage lautet (wenn ich das richtig verstanden habe):

      Drucksache 19/2748 schrieb:

      Der Bundestag wolle beschließen,
      a) den Antrag auf Drucksache 19/103 abzulehnen;
      b) den Antrag auf Drucksache 19/1711 abzulehnen.
      :hmm:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Drucksache 19/ 2748

      B. Lösung
      Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/1711 mit den Stimmen der Frak-
      tionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
      DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
      Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/103 mit den Stimmen der Frak-
      tionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
      DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

      Also DA muss man erstmal durchsteigen, was die MdBs da so durchquatschen!
      Ich glaube, für sowas ist man einfach zu blöd. :heul:
    • NDR schrieb:

      Der Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II ist Kern und Zentrum des gesamten Hartz-Gesetzes; es ist dies der ärgste Paragraf und offenbar der wichtigste: Wie kann man die Hartz-IV-Empfänger zwiebeln? Der Paragraf behandelt die Leute als potenzielle Faulpelze, denen man die Faulpelzerei auf Schritt und Tritt austreiben muss. Die schwarze Pädagogik, in der Kindererziehung verpönt, hat Hartz IV also bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Hartz IV macht den Bürger, wenn er arm ist, zum Untertan. Das darf nicht sein. Das Bundesverfassungsgericht muss diesen unguten staatlichen Paternalismus beenden.
      Klasse Kommentar von Heribert Prantl. :top:
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • rbb schrieb:

      Das Amt setzte den Wert der zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro fest.
      Das sind fast 100 Euro mehr, als einem ALG2-Empfänger monatlich für Lebensmittel zur Verfügung stehen. Kann mir diese Differenz mal bitte jemand erklären?

      Eine rechtliche Grundlage scheint es für diese "Berechnung" nicht zu geben, der Betrag von 241 Euro ist offensichtlich völlig aus der Luft gegriffen.

      Seit wann zählen Spenden der Tafel überhaupt als Einkommen? Müssten da nicht auch jedem einzelnen ALG2-Empfänger die Leistung drastisch gekürzt werden? Und SCHICKEN nicht die Jobcenter sogar selbst ihre Klienten zur Tafel?
      Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor?
      Charles Dickens
    • Ich stolpere bei dem Artikel über zwei Dinge.

      Den Antrag auf Wohngeld habe er gestellt, weil die Einnahmen des Minijobs alleine nicht ausreichten und auch seine Mutter ihn nicht länger finanziell unterstützen konnte. Das habe er auch schriftlich belegt. Doch das Amt habe nicht lockergelassen: "Die haben mir geschrieben, Sie müssen 240 Euro Sachbezüge von der Tafel beziehen, denn ansonsten ist uns nicht klar, wie Sie ihren Unterhalt gestalten könnten."
      Die beiden markierten Teile sind imho nicht unwichtig. Für Wohngeld ist wichtig zu wissen, dass es eine Beihilfe und keine Stütze ist. Das bedeutet, dass es auch eine Einkommensuntergrenze gibt unter der man kein Wohngeld mehr bekommt

      Wohngeldantrag.de schrieb:

      Das Wohngeld ist ausschließlich als Zuschuß zur Miete oder Belastung gedacht und nicht als Hilfe zum Lebensunterhalt. Damit wird vorausgesetzt, daß der Lebensunterhalt und die Miete zumindest zum großen Teil selbst finanziert werden müssen. Daher gibt es ein Mindesteinkommen, welches bei dem Wohngeld erreicht werden muß. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte.
      Wir wissen nun aus dem Artikel, dass der Betroffene Student ist, seine Mutter ihn nicht mehr unterstützen kann oder will und er einen 450€ Minijob als einzige Einnahmensquelle hat und in Berlin lebt. Er bestreitet also seinen Lebensunterhalt INKLUSIVE Miete in Berlin von max. 450€ im Monat, selbst bei einem kleinen WG-Zimmer kann sich jeder ausrechnen, dass das hinten und vorne nicht reichen kann. Abgesehen davon, dass das auch rein faktisch nicht funktioniert. In seinem Alter kostet allein die Studentische Krankenversicherung + Pflege über 150€ im Monat - da muss noch aus anderen Quellen (Mutter) Geld rein kommen, was aber im Artikel fehlt.

      Wenig überraschend ist das auch das Wohngeldamt drüber gestolpert und die haben festgestellt, dass er so seinen Unterhalt nicht gestalten kann.
      Jetzt wird es schräg. Richtig gewesen wäre vermutlich gewesen den Wohngeldantrag abzulehnen, weil zu wenig Einkommen vorhanden ist. Er hätte zwar theoretisch einen Anspruch auf 190€, praktisch ist er aber ohne nicht in der Lage seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und er deshalb kein Wohngeld bekäme. Nun scheint es so, als wollte man im Amt anscheinend helfen. Man hat ihm also willkürlich Sachleistungen angedichtet und ihn so in den Bereich geholt in dem er auch praktisch Wohngeld bekommen würde - allerdings sind das dann nur noch 90€ im Monat...
      “Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”
      Benjamin Franklin